Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Krankengeldzuschuss? Bitte erklärt es mir
chris007:
Hallo
Ich habe eine Frage zum Krankengeldzuschuss.
Nach 6 Wochen krankschreibung bekommt man Krankengeld. Das sind ca. 70% vom Nettoeinkommen. Wie läuft das mit dem Zuschuss ab?
Wie hoch ist er?
Ich bin unbefristet, und seid 7 Jahren im ÖD.
Vielen Dank schonmal
Isie:
Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld und dem Nettoentgelt gezahlt. Die tarifliche Regelung und die Definition des Nettoentgelts findest du in § 22 Abs. 2 TVöD Bund. Die Bezeichnung des Krankengeldes als Barleistung... klingt etwas kompliziert, aber damit ist tatsächlich das Bruttokrankengeld gemeint. Meistens springt dabei kaum was raus. Die ZV läuft während dieser Zeit weiter, also kann am Ende sogar ein Minusbetrag entstehen. Um den KGZ vom Arbeitgeber zu erhalten, muss das Krankengeld nachgewiesen werden. In den meisten Fällen dürfte das durch elektronische Übermittlung seitens der Krankenkasse passieren.
chris007:
Das bedeutet also (Beispiel)
Krankengeld: 1700 Euro
Nettoentgeld: 2000 Euro
Krankengeldzuschuss:300 Euro
Ist das so in etwa zu verstehen? Beantragen läuft dann also automatisch? Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber die Höhe des Krankengeldes? Ich hatte irgendwo gelesen das die Krankenkasse das nicht macht und man dem Arbeitgeber die Bescheinigung über das Krankengeld zukommen lassen muss?
Alles kompliziert ;)
Isie:
Ja, aber die Zahlen sind vermutlich zu optimistisch. Wenn das Krankengeld nicht von der Krankenkasse elektronisch übermittelt wird, musst du einen Nachweis einreichen.
The Witch:
Um das zu verdeutlichen: Das Bruttokrankengeld ist nicht der Betrag, den du ausgezahlt bekommst. Du musst dazu noch die Beträge rechnen, die die Krankenkasse an Sozialabgaben abführt. Und weil es gerade so gut passt: Ich befinde mich gerade im Krankengeldbezug und hatte vorher ein Nettoeinkommen von etwas mehr als 2000 EUR. Mein Krankengeldzuschuss beträgt 1,84 EUR.
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