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Verbeamtung im gD mit hD-Stelle möglich?

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Dienstwagen:
Gibt es denn eine Möglichkeit, die Probezeit frühzeitig zu beenden, weil die Prognose klar positiv ist?
Ich rede nicht von der Verkürzung durch Anrechnung von Vorzeiten.
Allerdings hat der spätere Dienstherr zu Beginn der Probezeit schon 2,5 Jahre Zeit gehabt, sich ein Bild vom Neubeamten zu machen. Die Probezeit würde auch mindestens 1 Jahr betragen. Könnte man danach ohne formale Anrechnung  der TB-Zeiten -aber den Erkenntnisgewinn berücksichtigend-  argumentieren, dass Sinn und Zweck der Probezeit schon erfüllt wäre? Eignung und Befähigung wurden hinreichend festgestellt usw.
Das wäre eine ganz spannende Frage. Auch weil es ein klarer Nachteil ist, wenn etwa ein Externer ein (Gefälligkeits-)zeugnis seines alten AG  bekommen hat und solche  Zeiten ungeprüft auf die Probezeit angerechnet werden. Im Falle der Externen begnügt man sich im besten Falle nämlich mit 6 Monaten tariflicher Probezeit und 1 Jahr beamtenrechtlicher Probezeit, was lediglich 1,5 Jahren face-toface Beurteilungszeit entspricht. Im Gegensatz dazu wären es bei mir 5,5 Jahre! Ein fast schon absurder Gegensatz.

Organisator:
nö.

§§ 28ff BLV regeln das wohl abschließend.

Der von dir angesprochene Gegensatz resultiert gerade auch der Anrechnung von Vorzeiten. Daher ist es kein Gegensatz, sondern zwei unterschiedliche Sachverhalte.

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