Was bringt dir jetzt, wenn ich dir sagen, dass eine DSFA x Stunden dauern kann.
Das die Stellungnahme zu einem komplexen Datenschutzthema x Stunden beansprucht?
Wie willst du die Kontrollfunktion zeitlich beziffern? Wie die Beratung des Verantwortlichen der Organisationseinheit?
Wie hochwertig im Sinne der Entgeltordnung ist die Beratungstätigkeit, wenn man davon ausgehen muss, das die Beratung nur mit ausführlicher Begründung des Verantwortlichen verworfen werden kann.
Es ist eine Beratung auf die man lieber eingeht, sonst gibt es bei der Datenschutzkontrolle eine auf den Latz und am Ende steht der Bundesminister doof da, weil er sich zu Datenschutzverstößen seiner untergeordneten Behörden vor dem Bundestag rechtfertigen muss.
Der BfDI empfiehlt in seinem Behördenleitfaden pro 500 Beschäftige einen Vollzeit Datenschutzbeauftragten, das wird so auch bei Datenschutzkontrollen überprüft.
Das ist also keine blanke Theorie, den Menschen muss man irgendwie eingruppieren.
Womit wir wieder bei der Frage wären, wie wertig (im Sinne der Entgeltordnung) ist Beratungs- und Kontrollfunktion des Verantwortlichen. (i.d.R. der Behördenleiter)