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Freie Wahl der Zusatzversorgungskasse

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kay86:
Hallo Leute,

ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich der Wahl der Zusatzversorgungskasse (Betriebsrente)
Ich bin seit 08/2004 in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im ehemaligen Tarifgebiet Ost als ehemaliger Angestellter beschäftigt und wurde damals bei der VBL Ost  zusatzrentenversichert. Was ja auch richtig ist.
Alle Beschäftigten unserer Behörde sind entweder bei der VBL (ehemalige Angestellte) oder bei der Knappschaft Bahn-See (ehemalige Arbeiter) zusatzversichert.
Im Januar 2016 hatte ich einen Tätigkeitswechsel, der den heutigen ehemaligen Arbeitern entspricht.
Meine Kollegen in der Dienststelle (mit den gleichen Tätigkeiten) sind alle bei der Knappschaft Bahn-See rentenzusatzversichert. In einem normalen Monat zahlen meine Kollegen ca. 40,00 € weniger Beiträge als ich bei der VBL Ost (bei gleichem Brutto!).

Da die VBL die teuerste Zusatzrentenversicherung ist, versuche ich natürlich auch hier ein wenig zu sparen. Und wenn bei gleicher Leistung 500,00 € netto/Jahr mehr bleiben können, versuche ich es natürlich.

Die Zusatzversorgungskassen haben untereinander ein Überleitungsabkommen.
Der einzige Nachteil wäre, dass ich später beim Rentenbezug zwei Betriebsrenten beantragen müsste. Dies ist mir natürlich egal.
Leider konnte mir meine Personalabteilung diesbezüglich nicht weiterhelfen und meinte, dass ich mich selbst darum zu kümmern habe.
Beide Zusatzversorgungskassen haben auf ihren Internetseiten die Anträge auf Überleitung zu einer anderen Kasse.
Momentan weiß ich aber nicht, ob ich als Beschäftigter dies auch veranlassen kann.
Die VBL-Ost hat natürlich kein gesteigertes Interesse mich als Beitragszahler zu „verlieren“ und die Knappschaft Bahn-See sagt, dass ich ja kein „Kunde“ bei ihnen bin und sie mir deswegen nicht weiterhelfen können.
Natürlich würde ich rückwirkend zum 01.01.2016 den Wechsel anstreben.
Leider findet man im Internet kaum Informationen dazu und die Personalabteilung ist überfragt.
Vielleicht gibt es hier bei euch den einen oder anderen kompetenten Mitstreiter.
Für einen Tipp wäre ich euch sehr dankbar.

Viele Grüße

nichts_tun:
Du kannst nicht die Zusatzversorgungskasse frei wählen, wie du möchtest. Im Regelfall sind die Tarifbeschäftigten des Bundes bei der VBL versichert.

Die Überleitungsabkommen dienen dazu, wenn ein Beschäftigter die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wechselt und die erworbenen Anwartschaften innerhalb der Zusatzversorgungskassen anerkannt werden.

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