Angestellte haben keinen Dienstherrn.
Der Bemessungssatz beträgt für das Arbeitsverhältnis 79,51% (bzw. 88% davon im Tarifgebiet Ost), Bemessungsgrundlage ist das in August und September gezahlte Entgelt geteilt durch die Zahl der Kalendertage mit Entgeltanspruch und multipliziert mit 30,67. Du multiplizierst Bemessungssatz mit Bemessungsgrundlage und minderst das Ergebnis um 7/12.