Autor Thema: Jahressonderzahlung bei Wechsel zwei Teilzeit auf eine Vollzeitstelle  (Read 4409 times)

Spid

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Das heilt aber nicht den Umstand, daß sie undifferenziert erfaßt worden sind und durch ihre - sogar unbeschränkte - wechselseitige Ausgleichbarkeit ein einheitliches Arbeitsverhältnis hergestellt wurde.

Jockel

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Die formale Erfassung und spätere Zuordnung ist sonst was ? Auch Über, -Mehr und sonstwas für Stunden sind so zuordnenbar. Das sehe ich nicht als konstitutiv  für nur ein AV. Ganz praktisch muss es ja auch schon zum Schwur kommen, wenn beide Fachvorgesetzen gleichzeitig von ihrem Direktionsrecht bei der Arbeitszeit gebrauch machen...  ;)

Spid

  • Gast
Fachvorgesetzte haben kein Direktionsrecht. Der AG hat ein Direktionsrecht, wenn er interne Abstimmunsgmängel hat, ist das sein Problem.

Die undifferenzierte Erfassung führt dazu, daß der AG nur noch irgendwelche reinrechnerischen Buchungen durchführen kann. Sofern der AN seine insgesamt 40 Stunden auch als 15 und 25 Stunden erbringen kann und diese als 40 erfasst werden, ist es ein Arbeitsverhältnis. Daß der AG im Hintergrund die Stunden einfach 20 zu 20 buchen kann, verstärkt doch nur den einheitlichen Charakter des Arbeitsverhältnisses - oder wo kannst Du 5 Minusstunden bei AG A durch 5 Plusstunden bei AG B ausgleichen?

Spid

  • Gast
Mir fällt übrigens gerade auf, daß das auch zu hunderten von Entfristungen führen kann. Ich hoffe, die Welle tritt alsbald jemand los.

JannikW

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Danke für die weitere Diskussion!

Lese gespannt die verschiedenen Meinungen um meine Strategie in dem Fall zu planen.