Autor Thema: Schulverwaltungsassistenz, wie wird Urlaub geregelt?  (Read 5444 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Schulverwaltungsassistenz, wie wird Urlaub geregelt?
« Antwort #15 am: 27.11.2020 11:26 »
Richtig, und warum ist es wichtig das Schulverwaltungsassistenzen nur Urlaub nehmen wenn Ferien sind......?
Weil sie dann da sind wenn die Lehrer da sind und wenn die Schule Voll ist.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Schulverwaltungsassistenz, wie wird Urlaub geregelt?
« Antwort #16 am: 27.11.2020 11:27 »
Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Wenn man diesem Bereich arbeitet/arbeiten möchte, kennt man doch die entsprechenden Rahmenbedingungen. Und dass Mitarbeiter in Schulen nunmal (fast) nur in den Ferien Urlaub machen dürfen, zählt m. E. zu diesem "Grundwissen".

Ansonsten wäre das, als würde der Fahrer des Winterdienstes seinen Jahresurlaub zwischen November und März nehmen.
Und der Bademeister in den Sommerferien!

SaSiSa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Schulverwaltungsassistenz, wie wird Urlaub geregelt?
« Antwort #17 am: 02.12.2020 20:29 »
Du musst die Ferien einarbeiten! Das heißt Ferientage abzüglich Urlaubstage = Differenz, die wöchentlich eingearbeitet werden muss. Ich weiß nicht wieviel Stunden du arbeitest.. Bei einer Teilzeitkraft mit 50% Arbeitszeit an einer Grundschule macht das ca. 2 Stunden wöchentlich. In den Sommerferien muss die erste und letzte Woche gearbeitet werden. Es macht aber auch einen Unterschied an welcher Schulart du arbeitest. Gymnasium und Realschule sind meines Wissens in den Ferien teilbesetzt. Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen  ;)

Valrak

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Schulverwaltungsassistenz, wie wird Urlaub geregelt?
« Antwort #18 am: 02.12.2020 22:30 »
Oh - sehr interessant - Urlaubsregelung bei Schulverwaltungsasistenten...

Ich muss jetzt mal kurz den Advocatus Diaboli spielen: der § 44 Nr. 3 TV-L gilt nur für Lehrkräfte - ein Schulverwaltungsassistent könnte also auch außerhalb der Ferien Urlaub machen. Allerdings kann es durchaus auch Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen geben, welche das ausschließen - Du hast leider nicht gesagt, in welchem Bundesland Du arbeiten wirst, deswegen ist meine Antwort jetzt auch etwas unverbindlich.

Du hast Deine 30 Urlaubstage, die Du in der Urlaubsplanung verteilst. An diesen Tagen hast Du Urlaub, Du bist nicht erreichbar, Du nutzt die Zeit für Dich und erholst Dich.

Die restliche Zeit der Ferien, in denen kein Urlaub eingetragen ist, musst Du der Schule zur Verfügung stehen. Das ist wiederum von jeder Schule abhängig. Dabei ist die Schulleitung dafür verantwortlich, entsprechende Aufgaben zu verteilen. Beispielsweise kann eine telefonische Erreichbarkeit notwendig sein, manchmal geht es aber auch nur darum, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Meist kann man solche Zeiten auch nutzen, um Sachen zu erledigen, die bisher liegen geblieben sind, wie beispielsweise die Sortierung von Akten oder Ähnliches. Diese Zeit kann man aber auch für Fortbildungen nutzen.

Ich würde also empfehlen, mit Deiner künftigen Schuleitung zu sprechen, um die Aufgaben während der Ferien abzusprechen.