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Jahressonderzahlung bei Wechsel zwei Teilzeit auf eine Vollzeitstelle

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JannikW:
Hallo erstmal! :)

Ich habe eine konkrete Frage an die Kenner. Ich bin bisher aus den entsprechenden TVL Paragraphen nicht ganz schlau geworden in meinem speziellen Fall. Ich weiss ein Anspruch besteht nur bei laufendem AV am 1.12.
OK soweit, das hilft mir aber nicht viel.

In meinem Fall habe ich das gesamte Jahr 2020 in zwei Teilzeitarbeitsverhältnissen zu je 50% beim selben Arbeitgeber gearbeitet.
Am 31.10.2020 endete eines der beiden TZ AV.
Dafür wurde das andere von 50% auf 100% Vollzeit erhöht.

Meine Jahressonderzahlung wird nun nur anhand des weiterlaufenden 100% AV berechnet. Wird allerdings so behandelt als hätte ich das ganze Jahr bis 31.10. zu 50% gearbeitet. +1/12 dann vom November obendrauf.
Im Jahr 2019 bestand die Situation der beiden 50% Stellen beim selben Arbeitgeber auch schon und die Jahressonderzahlung war deutlich höher als die in 2020...

Ich finde dies äussert unlogisch und unfair und möchte gerne wissen ob es rechtlich korrekt ist mich nun wie einen 50% Beschäftigten zu behandeln (zumindest bis zum 31.10.) und die andern 50% zu ignorieren nur weil das AV am 30.10. endete.
Ich bin ja schliesslich trotzdem zum 1.12. beim gleichen Arbeitgeber weiterhin beschäftigt!

Danke schonmal :)

Spid:
Standen die beiden Tätigkeiten tatsächlich in keinerlei Sachzusammenhang miteinander?

JannikW:
Ich kann mit dem Begriff Sachzusammenhang ehrlich gesagt auch mit Nachhilfe nicht viel anfangen.
Vielleicht hilft das weiter:
Der Arbeitgeber ist eine Universität, die beiden AV bestanden an zwei verschiedenen Fachgebieten bzw. Lehrstühlen der gleichen Universität.

Spid:
Was für eine Tätigkeit?

JannikW:
In beiden Fällen nicht wissenschaftlicher, sondern technischer Mitarbeiter, nur in unterschiedlichen Fachgebieten.
In zwei unterschiedlichen Entgeltgruppen.

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