Du schreibst das immer so, als wäre es irgendwie negativ, seinen AG zu verklagen, wenn dieser einem Unrecht tut.
Davon ab hat der TE geschildert, es hätte eine einheitliche Zeiterfassung gegeben, mithin konnte er seine insgesamt 40 Stunden auch ohne weiteres auch mal in einer Woche 25 zu 15 Stunden erbringen - was bei zwei Arbeitsverhältnissen zu 5 Minusstunden in dem einen und 5 Plusstunden in dem anderen geführt hätte. Dadurch, daß es nur auf die geleistete Gesamtstundenzahl ankam, können es nicht zwei Arbeitsverhältnisse gewesen sein. Wer das anders sieht, dürfte die extreme Meinung vertreten.