Fachvorgesetzte haben kein Direktionsrecht. Der AG hat ein Direktionsrecht, wenn er interne Abstimmunsgmängel hat, ist das sein Problem.
Die undifferenzierte Erfassung führt dazu, daß der AG nur noch irgendwelche reinrechnerischen Buchungen durchführen kann. Sofern der AN seine insgesamt 40 Stunden auch als 15 und 25 Stunden erbringen kann und diese als 40 erfasst werden, ist es ein Arbeitsverhältnis. Daß der AG im Hintergrund die Stunden einfach 20 zu 20 buchen kann, verstärkt doch nur den einheitlichen Charakter des Arbeitsverhältnisses - oder wo kannst Du 5 Minusstunden bei AG A durch 5 Plusstunden bei AG B ausgleichen?