Autor Thema: Anspruch auf Leistungsorientierte Bezahlung nach Ausscheiden  (Read 4659 times)

Anna13579

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Hallo Zusammen,

ich habe am 17. August diesen Jahres meine LOB-Beurteilung erhalten und unterschrieben. Die Beurteilung umfasst den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020. Die Auszahlung erfolgt in diesem Amt immer mit dem Dezembergehalt. Eine Zielvereinbarung wurde nicht getroffen. Die Leistungsbeurteilung wurde insgesamt mit "übertrifft die Anforderungen" bewertet.

Am 19.08.2020 kündigte ich mein Arbeitsverhältnis.

Mir stellt sich nun die Frage, ob ich trotz Ausscheiden ein Anspruch auf Auszahlung der LOB habe.

Meines Erachtens entstand der Anspruch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und mir müsste demnach die Auszahlung zustehen.

Liege ich damit richtig?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzung.




Spid

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Was steht denn in der Dienst-/Betriebsvereinbarung dazu?

Anna13579

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In der Dienstvereinbarung werden die Ausschlussgründe folgendermaßen genannt:

- Neue Beschäftigte werden erstmals nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten in die leistungsorientierte Bezahlung einbezogen(Eintritt spätestens am 1. Januar eines Jahres)

- Beschäftigte, die im Beurteilungszeitraum mehr als sechs Monate wegen Krankheit, Beurlaubung etc. fehlen, werden nicht beurteilt und auch nicht in die leistungsorientierte Bezahlung einbezogen. Dies gilt nicht für Beschäftigte, die im Beurteilungszeitraum eine Beschäftigungsdauer von genau sechs Monaten aufweisen (Eintritt/Austritt). Während einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer im Beurteilungszeitraum dürfen keine Fehlzeiten aufgrund Krankheit, Beurlaubung etc. vorliegen.

Darüber hinaus ist im wesentlichen folgendes geregelt:
- maximaler Höchstbetrag pro Person
- dass der AN sich freiwillig von der Leistungsorientierten Bezahlung ausnehmen lassen kann
- die Verteilung des Bugets (kein "Gießkannenprinzip")
- Dass das Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenentgelt als Leistungszulage für alle AN mit einem Stellenumfang von mind. 25 % gewährt wird

Anna13579

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weiß jemand Rat?