Autor Thema: Unbezahlter Urlaub -> neuer AG  (Read 2408 times)

Katzenpfote

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Unbezahlter Urlaub -> neuer AG
« am: 07.12.2020 12:54 »
Hallo liebes Forum,  :)

folgendes Anliegen mit der Hoffnung, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Hintergrund:
Ich arbeite derzeit in einem TVöD-Verhältnis und wechsle mit einem Aufhebungsvertrag in ein neues Unternehmen, das ebenfalls im TVöD ist. Nach gemeinsamer Absprache mit dem neuen AG bleibe ich in der Eingrupprierung und Stufenlaufzeit, wenn das Arbeitsverhältnis nahtlos ist. Darüber freue ich mich sehr und das war mir auch schon bewusst.

Ich habe nun die Möglichkeit bei meinem jetzigen AG "unbezahlten Urlaub" einzureichen und dachte mir, dass ich in der Übergangszeit (ca. 1,5 Monate) mir eine kleine Auszeit gönnen könnte, bevor es dann wieder voll weiter geht.
Laut meinem Verständnis bin ich ja dann noch im Angestelltenverhältnis, beziehe jedoch dort (jetziger AG) nur keine Bezüge (Lohn und Versicherung) mehr.
Meine Sorge ist, dass wenn ich das nun machen würde, der neue AG etwas daran auszusetzen haben könnte, da ich ja nicht volle Leistung erbracht habe.
Mir ist die Gruppierung sowie Stufenlaufzeit sehr wichtig. Ich möchte das Risiko nicht eingehen, dass der neue AG dann ein Veto zur Lohnthematik einlegen könnte.

Ich hoffe, ich habe es verständlich beschrieben. Falls was fehlt, einfach schreiben. Danke.

Im Voraus schon mal vielen Dank für die Bemühungen und bleibt alle samt gesund.
Katzenpfote

Kat

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Antw:Unbezahlter Urlaub -> neuer AG
« Antwort #1 am: 07.12.2020 12:55 »
Woher soll der neue AG denn wissen, daß Du unbezahlten Urlaub hast? Das Arbeitsverhältnis mit dem alten AG endet doch mit Ablauf des unbezahlten Urlaubs.

Wenn ich jetzt den Arbeitgeber wechseln würde, müßte ich auch 1,5 Monate Urlaub nehmen, da ich noch meinen kompletten Jharesurlaub habe. Ob nun bezahlt oder unbezahlt macht ja keinen Unterschied und 1,5 Monate ist ja nicht so lang.

Spid

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Antw:Unbezahlter Urlaub -> neuer AG
« Antwort #2 am: 07.12.2020 13:02 »
Es handelt sich dann immer noch um einen Wechsel im Tarifsinne, so daß die Voraussetzungen für die Kann-Regelung des §16 Abs. 2a TVÖD eröffnet ist. Hat der AG sein Ermessen ausgeübt, ist es verbraucht. Er ist an seine Entscheidung gebunden.

Insider2

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Antw:Unbezahlter Urlaub -> neuer AG
« Antwort #3 am: 08.12.2020 10:50 »
Moin,

an den TE:

mach wie du für richtig hältst, allerdings sehe ich keine bis wenig Aussicht auf Erfolg. Selbst wenn deine FK und die Personalstelle es unterstützen sollten, wird spätestens der Leiter der Einrichtung und der PersR rebellieren.

1. Hast du keinen Rechtsanspruch, dass diese Kann-Regelung umgesetzt wird.
2. Hat der AN Leistungen mittlerer Art und Güte ("Durchschnitt", i.d.R. Schulnote 3) zu erbringen
3. Dieser Durchschnitt ist zu definieren (Qualität? Quantität? What ever, ...)
4. Was liegt dann über dem Durchschnitt (Note 2) und "erheblich über dem Durchschnitt" (Tariftext, Note 1)?

Ich sehe für dich das Instrument der Führung auf Probe, denn da läuft die Zeit weiter und durch erreichst im Rahmen der dieser Zeit (sofern die Maximalzeit von 2 Jahren genommen wird) die nächste Stufe automatisch. Oder du suchst dir halt einen neuen AG verhandelst bei Neueinstellung entsprechend zu deinen Konditionen.

Spid

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Antw:Unbezahlter Urlaub -> neuer AG
« Antwort #4 am: 08.12.2020 10:55 »
Was hat das mit dem Anliegen des TE zu tun?

Katzenpfote

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Antw:Unbezahlter Urlaub -> neuer AG
« Antwort #5 am: 08.12.2020 13:30 »
Hallo an alle,

vielen lieben Dank für die schnellen Rückmeldungen und Tips. :)

Leider konnte ich den Anmerkungen von Insider 2 nicht ganz folgen, da es für mich etwas verwirrend ankam.

Grüße
Katzenpfote

Spid

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Antw:Unbezahlter Urlaub -> neuer AG
« Antwort #6 am: 08.12.2020 13:34 »
Was mutmaßlich am fehlenden Zusammenhang zu Deinem Anliegen liegt.