Hallo liebes Forum,
folgendes Anliegen mit der Hoffnung, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Hintergrund:
Ich arbeite derzeit in einem TVöD-Verhältnis und wechsle mit einem Aufhebungsvertrag in ein neues Unternehmen, das ebenfalls im TVöD ist. Nach gemeinsamer Absprache mit dem neuen AG bleibe ich in der Eingrupprierung und Stufenlaufzeit, wenn das Arbeitsverhältnis nahtlos ist. Darüber freue ich mich sehr und das war mir auch schon bewusst.
Ich habe nun die Möglichkeit bei meinem jetzigen AG "unbezahlten Urlaub" einzureichen und dachte mir, dass ich in der Übergangszeit (ca. 1,5 Monate) mir eine kleine Auszeit gönnen könnte, bevor es dann wieder voll weiter geht.
Laut meinem Verständnis bin ich ja dann noch im Angestelltenverhältnis, beziehe jedoch dort (jetziger AG) nur keine Bezüge (Lohn und Versicherung) mehr.
Meine Sorge ist, dass wenn ich das nun machen würde, der neue AG etwas daran auszusetzen haben könnte, da ich ja nicht volle Leistung erbracht habe.
Mir ist die Gruppierung sowie Stufenlaufzeit sehr wichtig. Ich möchte das Risiko nicht eingehen, dass der neue AG dann ein Veto zur Lohnthematik einlegen könnte.
Ich hoffe, ich habe es verständlich beschrieben. Falls was fehlt, einfach schreiben. Danke.
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Bemühungen und bleibt alle samt gesund.
Katzenpfote