Autor Thema: Corona-Sonderzahlung für den Bereich BAT-KF  (Read 2993 times)

Herbert Meyer

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Hallo zusammen, auf der Webseite des Gesamtausschusses der EKiR und DW der EKiR ist zu lesen, dass eine an den TVöD angelehnte Corona-Sonderzahlung auch für den Bereich des BAT-KF ausgeschüttet wird - mit Ausnahmen der Mitarbeitenden in den Beschäftigungsgesellschaften. Diese werden mit einer vergleichsweise lächerlichen Erhöhung der Tabellenentgelte ab Januar 2021 abgespeist.

Als Mitarbeiter einer Beschäftigungsgesellschaft frage ich mich nun, wie eine solche Entscheidung zustande kommt. Über Monate hinweg wurde auch in den Beschäftigungsgesellschaften coranabedingt unter höherer Belastung gearbeitet. Während über die Tarifverhandlungen zum TVöD immer relativ transparent und nachvollziehbar berichtet wird, blicke ich beim BAT-KF allerdings in eine Blackbox.

Weiß jemand, mit welchen Argumenten eine solche "Ausnahmeregelung" für Beschäftigungsgesellschaften beschlossen wurde und welche Akteure dabei treibend waren?