Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
AVR § 21a Berechnung und Auszahlung der Bezüge
TV-Ler:
--- Zitat von: Elocin am 27.11.2020 08:26 ---Tut mir leid... ich stehe anscheinend auf dem Schlauch oder mein Fahrstuhl fährt heute nicht hoch...
Hab ich doch schon geschrieben :-\
--- End quote ---
Wo ist dein (Verständnis)Problem?
§ 21a legt fest, das die Bezüge zum 15. zu zahlen sind, eröffnet aber gleichzeitig die Möglichkeit dies in einer Dienstvereinbarung abweichend zu regeln. Punkt.
Elocin:
Vielen dank für die Hilfe ...
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