Hallo Zusammen,
ich erwarte am 16.12.2020 mein erstes Kind, im Mai wurde mir von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen und seit dem 04.11.2020 bin ich nun im Mutterschutz.
Von meiner Krankenkasse habe ich für die Schutzfrist vor der Geburt (04.11.2020-15.12.2020) ein Mutterschaftsgeld i.H.v. 546,00 Euro erhalten (nach meiner Rechnung für den Monat 11/20 also Mutterschaftsgeld i.H.v. 351,00 Euro?). So wie ich das im Internet recherchiert habe, zahlt doch mein Arbeitgeber die Differenz zu meinem bisherigen Nettolohn (dieser betrug immer 2.185,84 Euro) oder irre ich mich? Auf Nachfrage im Personalamt teilte man mir im Sommer mit, dass ich den Arbeitgeberzuschuss auch nicht separat beantragen müsste. Demnach, müsste mir mein Arbeitgeber ja noch einen Betrag i.H.v. 1.834,84 Euro überweisen. Ich habe jedoch "nur" 1.608,50 Euro erhalten.
Habe ich mich falsch informiert oder hat mir mein Arbeitgeber zu wenig überwiesen?
Ebenfalls habe ich im Internet gelesen, dass mir im Jahr 2020 noch die volle Jahressonderzahlung zusteht. Diese habe ich ebenfalls nicht erhalten, habe ich hier auch etwas falsch verstanden?
Ich danke bereits im Vorfeld für die Rückmeldung und entschuldige mich für den langen Text.