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Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020
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Autor
Thema: Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020 (Read 4242 times)
VFW20172019
Newbie
Beiträge: 22
Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020
«
am:
27.11.2020 09:33 »
Hallo zusammen,
Ich bin seit 06.10.2020 in Elternzeit.
Mein Kind wurde am 23.07.2020 geboren. Bin in E9c eingruppiert.
Heute habe ich meine Jahressonderzahlung für 2020 erhalten und bin im Moment unsicher, ob der Betrag stimmt.
Grundsätzlich wird ja der Bemessungszeitraum Juli, August und September als Grundlage genommen. Ich habe in den Monaten aber nur Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vom AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten.
Würden mit für das Jahr 2020 nicht 80% der E9c zustehen?
Wer kann mir weiterhelfen?
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Spid
Gast
Antw:Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020
«
Antwort #1 am:
27.11.2020 09:50 »
Warum 80%?
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VFW20172019
Newbie
Beiträge: 22
Antw:Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020
«
Antwort #2 am:
27.11.2020 10:03 »
Sorry,habe falsch recherchiert, sind nur 70,...%
Mir geht es mehr darum, zu wissen, was mit an Jahressonderzahlung zu steht. Ist es der volle Betrag von E9c oder wird nur der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet?
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Bastel
Hero Member
Beiträge: 4,446
Antw:Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020
«
Antwort #3 am:
27.11.2020 10:30 »
Les doch einfach mal was im Tarifvertrag zur Sonderzahlung steht. Ist das so schwer?
Die Frage wurde im Forum auch schon mindestens 1mal gestellt.
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VFW20172019
Newbie
Beiträge: 22
Antw:Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020
«
Antwort #4 am:
27.11.2020 11:10 »
@Bastel
Ich habe gelesen und einfach eine Frage dazu gehabt, darf man das in einem Forum nicht? Wenn es dich stört, scroll doch einfach weiter.
Ich habe mit einen kleinen Baby nicht due Zeit 1000 Beiträge zu durchsuchen, um genau meinen Fall zu finden.
Moderator informieren
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Spid
Gast
Antw:Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020
«
Antwort #5 am:
27.11.2020 11:25 »
Bemessungssatz hast Du ja bereits eruiert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage gilt Satz 2 der PE zu §20 Abs. 2: Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.
Moderator informieren
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VFW20172019
Newbie
Beiträge: 22
Antw:Jahressonderzahlung 2020 mit Geburt in 2020
«
Antwort #6 am:
27.11.2020 12:30 »
@spid Vielen Dank für deine Hilfe, damit kann ich es ausrechnen.
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