Autor Thema: [Allg] Frage bzgl. Debeka Ergänzungstarif BE  (Read 5046 times)

Slider26

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 56
Hallo zusammen,

in einem Gespräch unter Kollegen ist folgende Frage kontrovers diskutiert worden:

Wenn man in der neuen Tarifwelt der Debeka (B-Tarife, B20/B30) und zusätzlich den Beihilfeergänzungstarif BE wählt, würde das schlicht und ergreifend wenig Sinn machen.

Viele der unter dem BE Tarif summieren Leistungen würde bereits der B enthalten.

Kann mir hier jemand dazu etwas Hilfestellung geben? Ist der BE sinnvoll bei den Unisex-Tarifen?


Danke schön!

newT

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 131
Antw:[Allg] Frage bzgl. Debeka Ergänzungstarif BE
« Antwort #1 am: 27.11.2020 11:48 »
Nein, ich denke auch nicht, dass die Unisextarife und der Ergänzungstarif BE aufeinander abgestimmt sind. Im Neukundengeschäft gibt es als Beihilfeergänzung zu den Unisextarifen den BC oder den günstigere BG. BC bietet z.B. einen Mehrwert im Sinne von Einbettzimmer, Auslandsschutzimpfungen, bessere Leistungen bei Hilfsmittel, stationäre Leistungen über GoÄ, Brille, Tagegeld bei Kur.

Slider26

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 56
Antw:[Allg] Frage bzgl. Debeka Ergänzungstarif BG
« Antwort #2 am: 27.11.2020 12:31 »
Entschuldigung, das war mein Fehler.

Ich meine BG, nicht BE!

YourBunnyWrote

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41
Antw:[Allg] Frage bzgl. Debeka Ergänzungstarif BE
« Antwort #3 am: 28.11.2020 21:55 »
Also ich habe mal kurz ein Blick in den BG geworfen. Das sind ja tatsächlich nur zwei Punkte: Zahnbehandlung und Auslandsreise. Alles andere ist nicht (über den B Tarif hinaus) versichert. D.h. man bleibt definitiv auf den Restkosten sitzen, die nicht von der Behilfe übernommen werden. Ganz schwacher Tarif

rudihus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:[Allg] Frage bzgl. Debeka Ergänzungstarif BE
« Antwort #4 am: 30.11.2020 14:19 »
Der sog. BE-Tarif (BeihilfeErgänzungstarif) deckt Kosten ab, die die Beihilfe nicht komplett anerkannt. Dies sind zB.

- Material-  und Laborkosten bei Zahnersatz (nur 60% sind beihilfefähig)
- Pauschalen für Brillengestelle und Gläser

Er dient als Eränzung zu den üblichen B20/B30-Tarifen und soll in erster Linie hohe Eigenbeteiligungen bei Zahnersatz verhindern. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung ist hier nicht drin, da dies im normalen Tarif berücksichtigt ist.

Slave123

  • Gast
Antw:[Allg] Frage bzgl. Debeka Ergänzungstarif BE
« Antwort #5 am: 30.11.2020 15:32 »
BE deckt z.B. auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente ab, die die Beihilfe ja auch nicht bezahlt. Außer es sind Nahrungsergänzungsmittel.
Aber wenn man erkältet ist und Nasenspray, Sinupret, Hustenlöser, Halsschmerztabletten usw. bekommt, dann kann man es nach Ablehnung durch die Beihilfe über den BE einreichen.