Autor Thema: ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?  (Read 10220 times)

K

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ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« am: 27.11.2020 14:17 »
In der Stelleausschreibung steht:

"Sie werden in einem Beamtenverhältnis bzw. mit dem Ziel der Verbeamtung eingestellt."
Das heißt, ich habe keine Wahl? Und was soll ich für die Verbeamtung tun? Eine Prüfung der Elektrotechnik ablegen oder nur deutschen Pass besitzen?


Stelle:

https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/civGroup/ThreeColumnsEndExpanded/C1266E6E6E2C1EDB8AACF140F4CF8E6A/?json=%257B%2522Keywords%2522:%2522elektrotechnik%2522,%2522Langu%2522:%2522D%2522,%2522SearchCategory%2522:%255B%25220025%2522,%25220026%2522%255D%257D
« Last Edit: 27.11.2020 14:24 von K »

WasDennNun

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #1 am: 27.11.2020 14:44 »
Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Studium (FH oder Bachelor) der Fachrichtung Elektrotechnik mit Schwerpunkt elektrische Energietechnik, der Fachrichtung Schiffsbetriebstechnik mit Schwerpunkt elektrische Energietechnik oder Versorgungstechnik mit Schwerpunkt elektrische Energietechnik.
Sie verfügen über mindestens zweijährige Erfahrungen im Betrieb von Elektrotechnischen Anlagen (NS und MS-Technik).
Sie verfügen über Erfahrungen in der Anwendung von Dokumentationsprogrammen für Auftragsbearbeitung, Instandsetzung und Wartung von elektrischen Anlagen (auch auf SAP-Basis).
Sie beherrschen die sichere Anwendung der MS-Office Standardsoftware.
Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt Klasse 3).
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sie sind bereit, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen.
Voraussetzung für eine Verbeamtung ist, dass Sie das 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Ernennung noch nicht vollendet haben.

und dann ja noch:
Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine gültige bzw. eingeleitete Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 - Sabotageschutz erforderlich.

Woran du da wohl scheitern könntest weiß ich nicht.  :o

Don

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #2 am: 27.11.2020 14:50 »
Ich hol mir schonmal Popcorn!

K

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #3 am: 27.11.2020 14:55 »
wo ist Problem???
ich habe deutschen Pass schon beantragt.
Ich verstehe bloß nicht wie läuft Verbeamtung beim Bundeswehr.. Muss ich ein Exam schreiben?

Organisator

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #4 am: 27.11.2020 15:17 »
wo ist Problem???

1. du bist nicht Deutscher
2. du müsstest eine Ü2 bestehen
3. du hast mutmaßlich nicht die Laufbahnbefähigung
4. du müsstest für die FDGO eintreten.

Die Verbeamtung bei der Bundeswehr läuft ganz üblich ab. Vgl. § 8 BeamtStG

K

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #5 am: 27.11.2020 16:01 »
wo ist Problem???

1. du bist nicht Deutscher
2. du müsstest eine Ü2 bestehen
3. du hast mutmaßlich nicht die Laufbahnbefähigung
4. du müsstest für die FDGO eintreten.

Die Verbeamtung bei der Bundeswehr läuft ganz üblich ab. Vgl. § 8 BeamtStG

1. ich kriege deutschen Pass in 6 Monate, ich schwöre!

2.
Zitat
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gehen zusätzlich Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen (in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre), und auch seine Identität wird überprüft
.
Ich habe nichts zu verstecken!! Lass meine Nachbar fragen!

3. Warum nicht? Ich habe Studium hinter mir. Ah ja, in Deutschland nur wenige sind dafür geeignet...

4. Ich bin für Demokratie und unterschreibe das Formular. Was ist schwierig davon?

OnkelConny

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #6 am: 27.11.2020 16:06 »
Wenn du dann auch die Berufserfahrung hast, kannst du dich bewerben

Organisator

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #7 am: 27.11.2020 16:15 »
1. ich kriege deutschen Pass in 6 Monate, ich schwöre!

Du hast ihn aber noch nicht. --> Verbeamtung unmöglich

Ich habe nichts zu verstecken!! Lass meine Nachbar fragen!

Lebst du schon lange genug in Deutschland für eine positive S2? Siehe SÜG

3. Warum nicht? Ich habe Studium hinter mir. Ah ja, in Deutschland nur wenige sind dafür geeignet...
Weil für die Laufbahnbefähigung mehr als ein Studium notwendig ist. Siehe BLV

4. Ich bin für Demokratie und unterschreibe das Formular. Was ist schwierig davon?

Zu wissen, was sich hinter der FDGO verbirgt und dafür einzustehen. Eine Unterschrift reicht dafür nicht.

Kaiser80

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #8 am: 27.11.2020 16:26 »
Ach, Reiner. Schön dass es dich noch gibt. Nachdem ich davon las, dass der Attentäter von Wien K. hiess und Mazedonier war... aber Gott sei Dank; du warst es nicht!


@Organisator, sei geehrt für deine schalichen Antworten.

K

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #9 am: 27.11.2020 16:31 »
müssen sich eigentlich alle bei Bundeswehr verbeamten lassen?

Organisator

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #10 am: 27.11.2020 16:35 »
Nein, es gibt auch Tarifbeschäftigte und vor allem Soldatierende.

K

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #11 am: 27.11.2020 16:38 »
Zitat
Du hast ihn (Pass) aber noch nicht. --> Verbeamtung unmöglich

Bitte, erstmal lesen bevor schreiben. Zitat:

"Sie werden in einem Beamtenverhältnis bzw. mit dem Ziel der Verbeamtung eingestellt.
Sofern die Voraussetzungen hierfür zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vorliegen, erfolgt zunächst eine Einstellung in ein Arbeitsverhältnis."

Organisator

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #12 am: 27.11.2020 16:52 »
Die Frage in Bezug auf die Verbeamtung war: "Wo ist Problem".

Und genau darauf habe ich geantwortet.

Kaiser80

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #13 am: 27.11.2020 16:54 »
müssen sich eigentlich alle bei Bundeswehr verbeamten lassen?
Nein. Aber die nehmen sogar Frauen, Schwule, Ostdeutsche... Ob das was für dich ist?

Lars73

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Antw:ein Job von Bundeswehr. Ja oder Nein?
« Antwort #14 am: 27.11.2020 17:00 »
Die deutsche Staatsbürherschaft ist laut Ausschreibung zwingende Voraussetzung (nicht nur für die Verbeamtung).