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Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021

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Spid:
Es wird möglicherweise einiges arbeitsgerichtlich zu klären sein, arbeitsrechtlich ist alles klar - erst recht bei einer seit der gesetzlichen Einführung im RSeuchG vor etwa 120 Jahren und seitdem ständig angewandten Maßnahme wie der Quarantäne.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 28.11.2020 16:32 ---RSeuchG vor etwa 120 Jahren

--- End quote ---

...das genügt bestimmt den heutigen Anforderungen... ;D

Spid:
Da der materielle Regelungsgehalt des RSeuchG hinsichtlich der Quarantäne nicht vom BSeuchG unterscheidet, dessen diesbezügliche Regelungen im Wortlaut ins IfSG übernommen worden sind, trüge der Einwand nicht einmal, wenn es darauf ankäme.

was_guckst_du:
...wer der Pestilenz zuträglich ist, dem sei es bis zum nächsten Vollmond nicht gestattet, seine Notdurft innerhalb der Stadtmauern zu entrichten...Zuwiderhandlungen werden mit Scheiterhaufen nicht unter drei Glockenschlag geahndet...etwaige Wechselschichtzulagenzahlungen werden zu Gunsten des örtlichen Popanz eingezogen...


...oder was wolltest du mir sagen?  ;D

Spid:
Das was ich ausgeführt habe: es gibt keine neue Situation. Behördlich angeordnete Quarantänen gibt es seit 120 Jahren - und es verging auch vor Corona wohl kaum eine Woche, in der in Deutschland nicht eine solche angeordnet worden wäre.

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