Autor Thema: Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021  (Read 2429 times)

onecaress

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Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« am: 27.11.2020 17:11 »
Hallo,
Bekommen auch Pfleger, die einen Monat wegen Quarantäne aus der großen Wechselschichtzulage rausgefallen sind, den zusätzlichen verhandelten Tag Schichturlaub? Bis auf einen Monat wurden regelmäßig 3 Schichten pro Monat erbracht.

Spid

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #1 am: 27.11.2020 17:14 »
Wie meinen?

onecaress

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #2 am: 27.11.2020 17:27 »
Also in der letzten Tarifrunde wurde ja verhandelt, dass es 2020 einen Tag zusätzlich Urlaub für Arbeitnehmer geben, die Schichtdienst Arbeiten.
2021 dann zwei Tage mehr
2022 drei Tage mehr.

Meine Chefin meint nun ich bekomme den Zusatztag dieses Jahr nicht, weil ich im März keine Nächte hatte (wegen Quarantäne). Bin quasi im März aus der großen Schichtzulage rausgefallen.
Den ganzen Rest des Jahres habe ich immer drei Schichten gearbeitet.
Meine Frage also, fällt der Zusatz Urlaubs Tag schon weg, wenn man nur einen Monat mal keine 3 Schichten gemacht hat?

Spid

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #3 am: 27.11.2020 18:01 »
Maßgeblich ist die Zahl der Zusatzurlaubstage, die für Wechselschichtarbeit zustehen: sind es 3, steht ein weiterer Tag zu, siehe §27 Abs. 7 i.d.F.d. §43 Nr. 7 TV-L.

onecaress

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #4 am: 27.11.2020 18:29 »
Super danke. Dann müsste ihn ja bekommen , weil ich 5 Zusatztage habe.

was_guckst_du

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #5 am: 28.11.2020 13:00 »
..du müsstest im Übrigen auch die große Wechselschichtzulage für den Mpnat März bekommen, da der Dienstplan dich für die Wechselschicht vorgesehen hat (analog zu Krankheit und Urlaub)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #6 am: 28.11.2020 13:24 »
Quarantäne ist aber weder Urlaub noch Krankheit - und eröffnet eben keinen Anspruch auf Wechselschichtzulage, wenn die Voraussetzungen des §7 Abs. 1 nicht vorliegen.

was_guckst_du

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #7 am: 28.11.2020 15:56 »
...deswegen ja analog...Quarantäne ist eben neu...und wenn diese durch die berufliche Tätigkeit bedingt wurde, dürfte m.E. die Voraussetzungen zur Zahlung der Wechselschichtzulage vorliegen...hier werden wohl demnächst die Gerichte entgscheiden...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #8 am: 28.11.2020 16:05 »
Quarantäne ist in keinster Weise neu - und begründet eben im Gegensatz zu Urlaub und Krankheit keinen Entgeltfortzahlungsanspruch.

was_guckst_du

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #9 am: 28.11.2020 16:20 »
...im Rahmen von Covid-19 und der sich daraus ergenenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt, wird einiges arbeitsrechtlich zu klären sein..
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #10 am: 28.11.2020 16:32 »
Es wird möglicherweise einiges arbeitsgerichtlich zu klären sein, arbeitsrechtlich ist alles klar - erst recht bei einer seit der gesetzlichen Einführung im RSeuchG vor etwa 120 Jahren und seitdem ständig angewandten Maßnahme wie der Quarantäne.

was_guckst_du

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #11 am: 28.11.2020 16:37 »
RSeuchG vor etwa 120 Jahren

...das genügt bestimmt den heutigen Anforderungen... ;D
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Spid

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #12 am: 28.11.2020 16:47 »
Da der materielle Regelungsgehalt des RSeuchG hinsichtlich der Quarantäne nicht vom BSeuchG unterscheidet, dessen diesbezügliche Regelungen im Wortlaut ins IfSG übernommen worden sind, trüge der Einwand nicht einmal, wenn es darauf ankäme.

was_guckst_du

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #13 am: 28.11.2020 17:00 »
...wer der Pestilenz zuträglich ist, dem sei es bis zum nächsten Vollmond nicht gestattet, seine Notdurft innerhalb der Stadtmauern zu entrichten...Zuwiderhandlungen werden mit Scheiterhaufen nicht unter drei Glockenschlag geahndet...etwaige Wechselschichtzulagenzahlungen werden zu Gunsten des örtlichen Popanz eingezogen...


...oder was wolltest du mir sagen?  ;D
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Spid

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Antw:Zusatzurlaubstag Wechselschicht 2021
« Antwort #14 am: 28.11.2020 17:08 »
Das was ich ausgeführt habe: es gibt keine neue Situation. Behördlich angeordnete Quarantänen gibt es seit 120 Jahren - und es verging auch vor Corona wohl kaum eine Woche, in der in Deutschland nicht eine solche angeordnet worden wäre.