Hallo zusammen,
eigentlich arbeite ich selbst im Personalwesen, aber ich bin gerade an meinem eigenen Fall etwas ins Grübeln gekommen und hoffe auf eure Denkanstöße ...
Bis zum 19.03.2020 war ich in Teilzeit in Elternzeit beschäftigt, dies ist bei uns als Vertrag 2 im System hinterlegt. Im Vertrag 1 war ich bis zu diesem Zeitpunkt in Elternzeit. Zum 20.03.2020 ist daher Vertrag 1, bei welchem ich in Elternzeit war, wieder in Vollzeit aufgelebt.
Nun war ich aber schwanger und bin am 21.04.2020 in Mutterschutz gegangen, der am 28.07.2020 geendet hat. Seit dem bin ich in Elternzeit.
In Vertrag 2 (TZ in EZ) habe ich 76,92 % gearbeitet.
Was ist denn nun Berechnungsgrundlage? Anspruch habe ich ja auf 12 Monate, eine Kürzung der JSZ ist ja unzulässig.
Vielen Dank für eure Hilfe und eure Antworten!