Hallo liebe Forenmitglieder,
bei mir ist der Sachverhalt folgendermaßen. Ich habe im November 2016 mein Arbeitsverhältnis bei einer Universität begonnen. Eingestuft wurde ich in E13 Stufe 1.
Im Oktober 2018 hat mich ein Kollege darauf hingewiesen, dass mein Stipendium, das ich von der gleichen Uni unmittelbar davor für genau 2 Jahre bezogen habe als Berufserfahrung für die Stufenzuweisung berücksichtig werden kann. Ich habe also einen Antrag gestellt, dem "im Rahmen der Ausschlussfristen" stattgegeben wurde. Ich stieg demnach sofort von Stufe 2 in Stufe 3 auf und bekam sogar eine rückwirkende Zahlung für 6 Monate.
Wenn mir die 2 Jahre voll angerechnet wurden, dann wäre ich im November 2020 in Stufe 4 aufgestiegen. Heute kam die Lohnabrechnung und zu meinem Erstaunen bin ich noch in Stufe 3.
Meine Frage: Wirkt sich die Ausschlussfrist auch auf Restzeiten für die Stufen aus? Wenn ja, dann begannen meine 3 Jahre in Stufe 3 nicht wie von mir angenommen im November 2017, sondern erst im Mai 2018, also 6 Monate rückwirkend ab Antragstellung auf Berücksichtung meiner Stipendienzeiten.
Demnach müsste ich noch ein halbes Jahr warten bis ich hochgestuft werde. Liege ich damit richtig?
Vielen Dank für die Auskunft!