Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit

(1/2) > >>

Behördi:
Liebe Forengemeinde,

erhalte ich trotz meiner 3 monatigen Erkrankung Weihnachtsgeld/Sonderzahlung? Wenn ja, wie lässt es sich berechnen?
Lieben Gruß

Spid:
Eine Erkrankung berührt den Anspruch auf Jahressonderzahlung weder der Höhe noch dem Grunde nach. Die Errechnung ist in §20 Abs. 2ff. TV-L geregelt.

Behördi:
Das heisst also ich bekomme in der Entgeltgruppe 9a als rund 75 % ?

Spid:
Rund 75% der Bemessungsgrundlage - sofern keine Minderungstatbestände bestehen.

Behördi:
Minderungstatbestände wären?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version