Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

TV-L Stufe rückwirkend angepasst - Ausschlussfrist

<< < (2/2)

WasDennNun:

--- Zitat von: Basti1611 am 29.11.2020 10:31 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.11.2020 09:05 ---Das hat nichts mit Ausschlussfristen o.ä. zu tun, sondern ist einfach die nicht notwendige Anrechnung der "überschüssigen" Zeiten der eB.

--- End quote ---

Vielen Dank für die Antworten!
Meines Wissens ist es aber im Hochschulbereich so, dass vorherige Zeiten, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber (bei mir kam das Stipendium vom gleichen Arbeitgeber) waren, voll auf die Restzeiten der Stufen berücksichtigt werden.
--- End quote ---
werden können mittels des tarifliche Konstrukt der förderliche Zeiten (§16)
Müssen hätte sie überhaupt nichts, was sie jetzt gemacht haben ist nicht erkennbar.
Aber wenn sie die 6 Monate Stufe 3 nach gezahlt haben, dann könnte es sein, dass sie dir 1,5 Jahre förderliche Zeiten anerkannt haben und du somit in einem halben Jahr auf Stufe 4 kommst.
Einen Anspruch auf irgendwas hättest du eh nicht gehabt.
Glück gehabt würde ich sagen.

--- Zitat ---Genau das ist der springende Punkt. Dazu findet man im Internet nichts. Also ist es so, dass bei rückwirkender Geltendmachung von Berufserfahrung die Stufen nicht nur 6 Monate rückwirkend angepasst werden, sondern über die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses??

--- End quote ---
Sie hätten dir auch 0 Jahre anerkennen können.
Alles good will und freiwillig (und fast schon tarifwidrig), so wie ich es sehe.

Basti1611:
Vielen Dank für die kompetenten Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen!
Ich wünsche einen schönen Sonntag.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version