Zulage satt Eingruppierung

Begonnen von Unbekannt123, 30.11.2020 08:41

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Unbekannt123

Würdet ihr so einen Vertrag unterschreiben oder es drauf ankommen lassen und die Eingruppierung einklagen?

Spid

Immer - welches Risiko gäbe es denn?

Unbekannt123

Zitat von: Spid am 30.11.2020 12:15
Immer - welches Risiko gäbe es denn?

Immer Klagen oder Unterschreiben =D

Na dass Sie sich wegen der Klage für einen anderen Bewerber entscheiden.

Spid

Sowohl als auch - und wenn die Tätigkeit einmal übertragen ist, kommt der AG aus der Nummer nicht mehr raus.

Unbekannt123


Organisator

Genau. Erstmal unterschreiben und dann überlegen, wie man weiter vorgeht.
Zwar handelt der Arbeitgeber tarifvertragswidrig, der Schaden liegt jedoch nur in einem Jahr verlorene Stufenlaufzeit. Muss jeder mit sich selber ausmachen, ob er das schlucken möchte.

Spid

Inwiefern verlöre man etwas bei tarifwidrigem Verhalten des AG?

Organisator

Nur dann, wenn man es hinnimmt.

Spid

Eben. Also unterschreiben, Tinte trocknen lassen, Klage erheben.