Autor Thema: Fahrrad-Leasing  (Read 20930 times)

ColeTrickle

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Fahrrad-Leasing
« am: 30.11.2020 10:24 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Verständnisfrage zum Punkt 5a des Einigungspapieres (https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_einigungspapier.pdf).

Besteht hier ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Leasing eines Dienst-Fahrrades oder kann der Arbeitgeber entscheiden, dass Leasing nicht anzubieten?

Vielen Dank für eure Hilfe

Spid

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #1 am: 30.11.2020 10:28 »
Gem. Einigungspapier besteht die Möglichkeit der einzelvertraglichen Vereinbarung. Es bedarf also des Einvernehmens der Arbeitsvertragsparteien.

ColeTrickle

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #2 am: 30.11.2020 10:32 »
ok, danke

TheMetal

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #3 am: 30.11.2020 11:03 »
Wenn der AN so nen Drahtesel haben möchte, der AG aber sagt: "Nö, machen wir nicht!" Dann ist das eben so!?
Also keine Verpflichtung des AG??

Spid

  • Gast
Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #4 am: 30.11.2020 11:08 »
So ist es im Einigungspapier vereinbart. Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung war jedoch Wunsch der AG-Seite, weshalb die Anwendung zumindest im Hinblick auf die Gesamtheit der AG nicht unwahrscheinlich ist.

TheMetal

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #5 am: 30.11.2020 11:23 »
Danke!
Hier wurde heute schon danach gefragt (AN)...  ::)

Gibt es da schon ein Arbeitspapier (Vorgehensweise)?

Spid

  • Gast
Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #6 am: 30.11.2020 11:24 »
Es gibt noch nicht einmal einen Tariftext - und wie der jeweilige AG den dann normierten Inhalt umsetzt, ist ihm überlassen.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #7 am: 30.11.2020 15:44 »
Das es auf Wunsch der AG vereinbart wurde, ist nachvollziehbar.
Immerhin hat der AG mehr davon, als der AN

Philipp

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #8 am: 01.12.2020 09:06 »
Welchen Vorteil soll der AG davon haben, außer damit werben zu können?

Wenn der AG einen Vorteil durch das Fahrradleasing hätte, hätte er es auch früher schon anbieten können, allerdings on-top und nicht als Umwandlung des vorhandenen Entgeltes.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #9 am: 01.12.2020 09:13 »
Der AG hat geringere Lohnnebenkosten.

Der AN hat bei Entgeltumwandlung einen geringeren Bruttolohn, dadurch geringere Beträge in die Rentenkasse, dadurch geringere Rente.

Wer profitiert nun?

Der AG, welcher weniger Ausgaben hat, oder der AN welcher weniger Rente bekommt?

Wdd3

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #10 am: 01.12.2020 09:18 »
Hat der AN auch. Ich habe von der Rate für mein Business Bike rd. 30% netto Beiträge nicht bezahlt.

WasDennNun

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #11 am: 01.12.2020 10:10 »
Wenn der AG einen Vorteil durch das Fahrradleasing hätte, hätte er es auch früher schon anbieten können, allerdings on-top und nicht als Umwandlung des vorhandenen Entgeltes.
Nein, hätte er nicht ohne gegen den Tarifvertrag oder andere gesetzliche Regelungen zu verstoßen.

was_guckst_du

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #12 am: 02.12.2020 08:11 »
Hat der AN auch.

... und zahlt später (im Gegensatz zum AG) mit geringeren Renteneinkünften dafür...

...da Ganze ist und bleibt eine Milchmädchenrechnung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #13 am: 02.12.2020 10:55 »
Hat der AN auch.

... und zahlt später (im Gegensatz zum AG) mit geringeren Renteneinkünften dafür...

...da Ganze ist und bleibt eine Milchmädchenrechnung...
Oftmals durch den verbundenen Steuerbetrug (verbilligte Überlassung des Leasingsgerätes unter Marktwert) aber durch aus ohne großen finanziellen Schaden für den MA.
Außer natürlich das er sich dadurch etwas leistet, was er sich sonst nicht leisten würde (ist ja die gleiche Milchmädchenrechnung wie beim Dienstwagen, eine nicht repräsentative Markterhebung in meinem Umfeld hat ergeben, dass 90% unterm Strich drauf zahlen und 10% tatsächlich einen monetären Vorteil haben.)

Wdd3

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Antw:Fahrrad-Leasing
« Antwort #14 am: 02.12.2020 10:59 »
Hat der AN auch.

... und zahlt später (im Gegensatz zum AG) mit geringeren Renteneinkünften dafür...

...da Ganze ist und bleibt eine Milchmädchenrechnung...

Im anderen Tread habe ich gerade über Selbstvernuft geschrieben. Wer seine Rente noch nicht auskömmlich geregelt hat kann die eingesparte Summen in einer priv. Versicherung, Wertpapieren, Immobilien, Fonds etc. investieren und koppelt sich damit von dem unvorteilhaften Generationenvertrag in eine einträgliche Zukunft ab.
Kakao in der Milch ;D