Krankengeldzuschuss? Bitte erklärt es mir

Begonnen von chris007, 25.11.2020 15:46

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chris007

Hallo

Ich habe eine Frage zum Krankengeldzuschuss.
Nach 6 Wochen krankschreibung bekommt man Krankengeld. Das sind ca. 70% vom Nettoeinkommen. Wie läuft das mit dem Zuschuss ab?
Wie hoch ist er?
Ich bin unbefristet, und seid 7 Jahren im ÖD.

Vielen Dank schonmal

Isie

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld und dem Nettoentgelt gezahlt. Die tarifliche Regelung und die Definition des Nettoentgelts findest du in § 22 Abs. 2 TVöD Bund. Die Bezeichnung des Krankengeldes als Barleistung... klingt etwas kompliziert, aber damit ist tatsächlich das Bruttokrankengeld gemeint. Meistens springt dabei kaum was raus. Die ZV läuft während dieser Zeit weiter, also kann am Ende sogar ein Minusbetrag entstehen. Um den KGZ vom Arbeitgeber zu erhalten, muss das Krankengeld nachgewiesen werden. In den meisten Fällen dürfte das durch elektronische Übermittlung seitens der Krankenkasse passieren.

chris007

Das bedeutet also (Beispiel)

Krankengeld: 1700 Euro
Nettoentgeld: 2000 Euro

Krankengeldzuschuss:300 Euro

Ist das so in etwa zu verstehen? Beantragen läuft dann also automatisch? Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber die Höhe des Krankengeldes? Ich hatte irgendwo gelesen das die Krankenkasse das nicht macht und man dem Arbeitgeber die Bescheinigung über das Krankengeld zukommen lassen muss?
Alles kompliziert  ;)

Isie

Ja, aber die Zahlen sind vermutlich zu optimistisch. Wenn das Krankengeld nicht von der Krankenkasse elektronisch übermittelt wird, musst du einen Nachweis einreichen.

The Witch

Um das zu verdeutlichen: Das Bruttokrankengeld ist nicht der Betrag, den du ausgezahlt bekommst. Du musst dazu noch die Beträge rechnen, die die Krankenkasse an Sozialabgaben abführt. Und weil es gerade so gut passt: Ich befinde mich gerade im Krankengeldbezug und hatte vorher ein Nettoeinkommen von etwas mehr als 2000 EUR. Mein Krankengeldzuschuss beträgt 1,84 EUR.

chris007

Bein etwas mehr als 2000 Netto bin ich auch.
Was hast Du an Krankengeld raus?

The Witch


TV-Ler

Zitat von: chris007 in 25.11.2020 16:53
Das bedeutet also (Beispiel)

Krankengeld: 1700 Euro
Nettoentgeld: 2000 Euro

Krankengeldzuschuss:300 Euro
Isie hat es zwar schon erklärt, trotzdem nochmals zur Verdeutlichung:
Der Krankengeldzuschuss steht zu in Höhe der Differenz der "tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers" (=Bruttokrankengeld) und dem Nettoentgelt.
D.h. zu deinem (Netto)Krankengeld in Höhe von 1700 Euro kommen noch die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), welche die Krankenkasse abführt (Krankenkassenbeiträge fallen während des Krankengeldbezuges nicht an).
Außerdem führt der Arbeitgeber während des Krankengeldbezuges weiterhin die Beiträge zur Zusatzversorgung ab (z.B. VBL). Da aber kein Entgelt zusteht, von dem die Beiträge einbehalten werden können, machst du sozusagen "Schulden" beim AG. Die verrechnet er mit dem zustehenden Krankengeldzuschuss.
Das ganze passiert nebenbei bemerkt auf Kalendertäglicher Basis (so das sich Berechnungszeiträume zwischen 28 und 31 Tagen ergeben).
Am Ende verbleiben dann von deinen erhofften 300 Euro die von The Witch erwähnten 1,84 Euro. Oder in einem anderen Monat auch mal 4,52 Euro ... (oder andere Beträge in dieser Größenordnung).

chris007

Vielen Dank. Jetzt hab ich es verstanden.
Bleibt alle gesund!!!

Plato

Anmerkung zum Krankengeldzuschuss für sogenannte Altfälle.
Wer bis zur Überleitung in den TVÖD,BAT Angestellter war fällt unter einer Besitzstandsregelung(Besitsstandsregelung zum TVÖD Tarifvertrag.)
Bei diesem Personnenkreis wird dieDifferenz zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgeld als Krankengeldzuschuss gezahlt.
Dieser Beitrag Wiederspiegelt meine eigene Meinung und dient dazu den Empfänger zu Informieren.
Falls meine Information Unerwünscht ist,dient Sie zu Therapiezwecken.

Lars73

@Plato
Nur für die Beschäftigte die schon am 30.06.1994 Angestellte waren und noch im gleichen Arbeitsverhältnis sind.

TV-Ler

Zitat von: Plato in 26.11.2020 15:00
Anmerkung zum Krankengeldzuschuss für sogenannte Altfälle.
Wer bis zur Überleitung in den TVÖD,BAT Angestellter war fällt unter einer Besitzstandsregelung(Besitsstandsregelung zum TVÖD Tarifvertrag.)
Bei diesem Personnenkreis wird dieDifferenz zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgeld als Krankengeldzuschuss gezahlt.
Nein. Stichtag war der 30.06.1994.

Plato

Wer vor dem Inkrafttreten des Tvöd am 29.09.2005 zu den Angestellten gehörte,die unter§71 BAT fallen,wird der Untersciedsbetrag zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgeld als Krankengeldzuschuss gezahlt.
Dieser Beitrag Wiederspiegelt meine eigene Meinung und dient dazu den Empfänger zu Informieren.
Falls meine Information Unerwünscht ist,dient Sie zu Therapiezwecken.

Lars73

Aber der § 71 BAT ist auf die von TV-Ler und mir genannten Personenkreis beschränkt.