Vielen Dank für die Antworten.
Zum Thema habe ich noch diese Information gefunden.
"Aufgrund des 2008 neu eingefügten § 16 (VKA) Abs. 2a TVöD bzw. des § 16 (Bund) Abs. 3 TVöD (i. d. F. ab 1.3.2016) kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4) bei Einstellung ab Juli 2008 die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte eingestellt werden, welche unmittelbar zuvor bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag angewendet hat. Mit der Schaffung dieser Regelung sollte die Mobilität zum Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes bzw. zwischen Arbeitgebern, welche dem TVöD vergleichbare Tarifverträge anwenden, erleichtert werden. Zuvor war mit dem Wechsel im öffentlichen Dienst u. U. der Verlust der bereits erworbenen Stufen/Stufenlaufzeiten verbunden."