Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Betriebsferien wegen Corona verlängert
(1/1)
Stressant:
Guten Tag,
unser Betrieb, der sich nach TvöD Bund richtet hat zwischen Weihnachten/Neujahr immer geschlossen und es muss Urlaub genommen wurde (laut Dienstvereinbarung). Jetzt wurde kurzfristig die Regelung geändert und auch die Tage: 21.12-23.12 sind seit heute Betriebsferien. (Coronabedingt wurde das vorgezogen)
Wer keinen Urlaub oder Überstunden hat, bekommt Minusstunden für die Tage.
Ist sowas rechtens? Ich würde schätzen, dass sowas nicht so einfach geht. Ist es irgendwo festgeschrieben, wie lange im vorraus Betriebsferien angekündigt werden müssen? Der Personalrat hat dieser kurzfristigen Änderung zugestimmt.
Viele Grüße
Stressant
Spid:
Nein. Die Rechtsprechung geht von einer Ankündigung von mindestens einem halben Jahr aus - und wenn der AG zuvor bereits zuviel Urlaub gewährt hatte, als daß sich die Betriebsferien aus dem Urlaubsanspruch bestreiten ließen, hat der AG Pech gehabt, auch wenn er die Betriebsferien zeitgerecht ankündigt.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version