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Urlaubsberechnung nicht korrekt?
Utopia10:
Guten Abend,
Folgender Sachverhalt:
Mitarbeiterin X hat bis 16.08.2020 mit 19,5 Stunden in der 3-Tage Woche gearbeitet. Sie erkrankt ab Anfang August und die Chefin nimmt ohne Zustimmung eine Dienstplanänderung der 3 Tage Woche auf die 5 Tage Woche vor.
Wichtig: Die Mitarbeiterin hat in 2016 eine Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber angezeit, aus der auch deutlich hervorgeht, dass diese Tätigkeit Donnerstag+Freitag stattfindet. Die damalige Chefin hat ihre Zustimmung per Unterschrift bekundet und der Arbeitgeber hat nachfolgend NICHT widersprochen.
Die Mitarbeiterin hat zum 16.08. bei der 3Tage Woche einen Urlaubsanspruch von 16 Tagen, der im Anschluss daran bei der 5 Tage Woche (über die die Mitarbeiterin aber weder informiert wurde, noch zugestimmt hat) auf 20 Tage geändert. Es ist also quasi über eine Woche Urlaub "verloren" gegangen.
Die Personalabteilung bleibt dabei, dass diese Berechnung korrekt sei.
Frage:
1. Wie kann es sein, dass aus 16 Tagen bei 3 Tagen 20 Tage bei 5 Tagen werden?Das ist doch nicht korrekt, oder?
2. Wie kann sich die Mitarbeiterin gegen diese erzwungene 5 Tage Woche wehren, die gegen jede Vereinbarung widerspricht?
Vielen Dank!!!
Spid:
1. Nein.
2. In der Sachverhaltsschilderung kommt keine Vereinbarung vor, die dem entgegenstünde.
Utopia10:
@ Spid: Vielen Dank!
Zu 1:Wie ist das Vorgehen, wenn die Personalabteilung weiter darauf beharrt, dass die Berechnung korrekt ist, und diese nicht korrigiert?
Zu 2:Die Nebentätigkeitsanzeige mit Zustimmung durch die Chefin aus 2016 ist doch als Vereinbarung zu werten, oder ist das nicht korrekt? Es wurde ja vom Arbeitgeber damals nicht widersprochen.
Spid:
1. Klage vor dem zuständigen ArbG.
2. Nein. Die Anzeige einer Nebentätigkeit ist die Erfüllung einer Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Wie der AN mehrere Arbeitsverhältnisse auf die Reihe bekommt, ist dessen Problem.
Utopia10:
@ Spid:
Wie hoch wäre der aktuelle Urlaubsanspruch von 16 Tagen bei einer 3 Tage Woche umgelegt auf eine 5 Tage Woche?
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