Autor Thema: Urlaubsberechnung nicht korrekt?  (Read 6580 times)

Lars73

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #15 am: 07.12.2020 17:15 »
Allerdings würde ich nach BAG 9 AZR 406/17 vom 19.3.2019 die Berechnung des Urlaubsanspruchs für die verschiedenen Aufteilungen auf die Arbeitstage für korrekt halten. Ob die Neuverteilung auf 5-Tage vom Direktionsrecht gedeckt war lässt sich auf der Basis der Informationen nicht beurteilen.
Beachten muss man ggf., dass die Urlaubstage aus der Zeit mit mehr Stunden pro Tag wertvoller sind und entsprechend zu bezahlen sind.

Utopia10

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #16 am: 07.12.2020 17:19 »
@Lars

in diesem Fall ist es ja auch so, dass die Arbeitszeit nicht erhöht wurde. Es waren ja an den 3 Tagen 19,5 Stunden und wären an den 5 Tagen immer noch 19,5 Stunden. Der Dienstplan wurde so geschrieben, dass es am Donnerstag nur 2 Stunden und am Freitag 3 Stunden Arbeitszeit wären...

Utopia10

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #17 am: 07.12.2020 17:22 »
...und bezieht sich das Urteil des BAG 9 AZR 406/17 vom 19.3.2019 nicht auf den Hintergrund des Sonderurlaubes?

Utopia10

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #18 am: 07.12.2020 17:30 »
Folgendes habe ich noch gefunden:

"Mit Urteil vom 14.März 2017 (Az: –9 AZR 7/16 –) hat das Bundesarbeitsgericht erneut zur Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einem unterjährigen Wechsel der Anzahl der Arbeitstage Stellung genommen. Der für die Urlaubsberechnung maßgebliche Zeitpunkt sei der, zu dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub gewähre. Ändere sich die Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht bevor der Arbeitnehmer den gesamten Urlaub in Anspruchgenommen habe, sei der zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Urlaubsanspruch an die neuen Verhältnisse durch Umrechnung anzupassen."

Und diese Umrechnung wäre doch dann die von Spid vorgenommene auf 27 Tage?

Lars73

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #19 am: 07.12.2020 17:34 »
Aber die 19,5 h verteilen sich auf 5 statt 3 Tage. Zumindest BMI sieht in dem genannten Urteil eine Aufgabe der früheren Rechtssprechung der auch für den Fall einer anderen Verteiler der Arbeitszeit auf mehr oder weniger Rage folgen hat. BMI-Rundschreiben vom 20.12.2019; AZ D5-31001/3#8

Utopia10

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #20 am: 07.12.2020 17:47 »
@Lars73

Ganz schön kompliziert!!!
Aber wenn es wie folgt wäre:

"Wechselt ein Arbeit­nehmer von Vollzeit auf Teilzeit, dürfen die während der Vollzeit erwor­benen Urlaubs­an­sprüche nicht gekürzt werden. Der Arbeit­nehmer darf wegen des Wechsels in Teilzeit nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden. Dies steht in Einklang mit der ständigen Recht­spre­chung des Bundes­ar­beits­ge­richts. Die Recht­spre­chung des EuGH bezieht sich auf den gesetz­lichen Mindest­urlaub von vier Wochen (20 Tage in der Fünf-Tages-Woche). Dieser vierwö­chige Urlaubs­an­spruch muss gewähr­leistet bleiben. Wechselt bspw. ein Arbeit­nehmer von einer Fünf-Tages-Woche auf eine Drei-Tages-Woche, muss der Urlaubs­an­spruch der Drei-Tages-Woche anteilig umgerechnet werden: Wer nur drei Tage arbeitet muss für eine freie Woche auch nur drei Tage Urlaub nehmen. Nach diesem Prinzip verfährt aber bereits das Bundes­ar­beits­ge­richt (vgl. BAG, Urt. v. 28.04.1998 - 9 AZR 314/97, NZA 1999, 156)."

Ist dann der Umkehrschluss nicht, dass das Gleiche bei einem Wechsel von 3 auf 5 Tage bei gleicher Arbeitszeit Anwendung findet.
Also dass der Urlaubsanspruch der 3 Tage Woche auf die 5 Tage Woche umgerechnet werden müsste?

 

Spid

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #21 am: 07.12.2020 17:51 »
Aber die 19,5 h verteilen sich auf 5 statt 3 Tage. Zumindest BMI sieht in dem genannten Urteil eine Aufgabe der früheren Rechtssprechung der auch für den Fall einer anderen Verteiler der Arbeitszeit auf mehr oder weniger Rage folgen hat. BMI-Rundschreiben vom 20.12.2019; AZ D5-31001/3#8
Wenn das BAG seine bisherige Rechtsprechung aufgibt, tut es das explizit - und das hat es hier nicht. Warum sollte es auch ohne Grund von seiner bisherigen Auffassung abweichen, daß es um einen bestimmten Erholungsumfang gehen soll, der ja nicht realisiert wird, wenn statt 6 Wochen nur ein geringerer Urlaubsanspruch entsteht. Zumal wir dann wieder bei einer Benachteiligung von TzBesch wären, die ihrerseits rechtswidrig wäre.

Lars73

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #22 am: 07.12.2020 18:03 »
In der Rechtssprechung zum Urlaubsrecht ist das BAG seit Jahren ein vom EuGH getriebenes Gericht. Klare Linien sind da schon länger nicht zu erkennen, bzw. die Linien wechseln. Eine Änderung der Verteilung der Arbeitszeit ist kein Alleinstellungsmerkmal von Teilzeitarbeit. Ob es eine unzulässige Diskriminierung wäre lasse ich mal dahingedtellt. Mehr als die Botschaft, dass man mit einem unklaren Ausgang rechnen muss. Zumal in erster Instanz.
Ich persönlich habe es vor ein paar Jahren aufgegeben es im Detail nachvollziehen zu wollen. Seit ich nicht mehr PR bin finde ich es nicht lohnend.

Utopia10

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #23 am: 07.12.2020 18:11 »
@Spid und @Lars73

Es ist für mich als Laie auch wirklich schwierig, das alles nachzuvollziehen.

Deswegen ist das Forum und eure Hinweise auch sehr hilfreich!!

Mein Bestreben wäre es immer noch, sich vor dem Weg zum Anwalt weiter selbst damit auseinander zu setzen.
Wenn das alles nichts bringt, ist der Weg zum Fachmann aber sicher unumgänglich.

Utopia10

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #24 am: 07.12.2020 18:42 »
...Noch etwas:

Habt ihr zusätzlich zum Urlaubsthema noch ein paar Tipps für mich, wie mit der Dienstplanänderung umgegangen werden kann?

Nochmal die Eckdaten:

-Änderung von 3 (Mo-Mi) auf 5 Tage Woche bei 19,5 h OHNE vorherige Absprache und gegen den Willen der Mitarbeiterin.
- Mitarbeiterin übt an den anderen Tagen Nebentätigkeit bei anderem Arbeitgeber aus, die angezeigt und genehmigt wurde.
- Es gibt KEINE plausiblen und nachvollziehbaren dienstlichen Gründe, die eine Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage rechtferigen. Begründung ist: "Das ist jetzt eben so".
- Die Mitarbeiterin könnte ihren Zweitjob dadurch nicht mehr ausüben und würde in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Spid

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #25 am: 07.12.2020 18:43 »
In der Rechtssprechung zum Urlaubsrecht ist das BAG seit Jahren ein vom EuGH getriebenes Gericht. Klare Linien sind da schon länger nicht zu erkennen, bzw. die Linien wechseln. Eine Änderung der Verteilung der Arbeitszeit ist kein Alleinstellungsmerkmal von Teilzeitarbeit. Ob es eine unzulässige Diskriminierung wäre lasse ich mal dahingedtellt. Mehr als die Botschaft, dass man mit einem unklaren Ausgang rechnen muss. Zumal in erster Instanz.
Ich persönlich habe es vor ein paar Jahren aufgegeben es im Detail nachvollziehen zu wollen. Seit ich nicht mehr PR bin finde ich es nicht lohnend.

Ich halte die Linie für relativ klar, wenn man die unwichtigen Geplänkel am Rande der Entscheidungen ausblendet. Das BAG geht unverändert davon aus, daß der Gesetzgeber beim BUrlG einen gewissen Erholungsumfang realisieren wollte und die TVP in Ermangelung einer eigenständigen Regelung dasselbe regeln wollten. Alle Rechtsprechung des BAG in der Vergangenheit war davon gekennzeichnet, genau diesen zu gewährleisten. Die einzige Änderung ist dahingehend zu erkennen, als es von diesem eisern verteidigten Grundsatz abweicht, sofern diese Linie mit der Rechtsprechung des EuGH unvereinbar ist.

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #26 am: 08.12.2020 07:58 »
27 Tage

Ist das Ergebnis eigentlich weiterhin korrekt oder sind es nach den neuen Angaben 30 Tage (-2 genommene Tage)?

Wenn die Verteilung der Tage von 2 auf 3 sinken würde, würde sich der Anspruch auf 12 Tage minimieren?




Spid

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #27 am: 08.12.2020 10:45 »
Welche neuen Angaben?

3 ist mehr als 2.

Texter

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #28 am: 08.12.2020 11:32 »
Im Startbeitrag ist von 16 Tagen Jahresurlaub die Rede, was später auf 18 Tage korrigiert wird.

So:

Wenn die Verteilung der Tage von 3 auf 2 sinken würde, würde sich der Anspruch auf 12 Tage minimieren?

Spid

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #29 am: 08.12.2020 11:43 »
Bei 18 Tagen Anspruch wären es bei 5 Tagen/Woche 18 dividiert durch 3 multipliziert mit 5 sind es 30 Tage. Die 16 ergaben sich allerdings durch zwei bereits genommene Urlaubstage. Es ist beim Wechsel der noch bestehende Urlaubsanspruch - hier dann also 16 Tage - umzurechnen, weil nur so der sechswöchige Urlaubsanspruch realisiert wird. Der Umfang des Urlaubsanspruches in Wochen, auf den es ja ankommt, sonst gäbe es keine Umrechnungsvorschrift nach Arbeitstagen pro Woche, ist die klar erkennbare Linie in der Rechtsprechung - auch der aktuellen - des BAG. Nur insofern EuGH-Rechtsprechung dem entgegensteht, weicht das BAG von dieser Linie ab. Letzteres betrifft aber ausschließlich Fälle, in denen sich der Urlaubsanspruch des AN durch die Umrechnung reduziert.