Das ist nichts anderes als ich oben dargestellt habe und ändert leider auch nichts daran, dass die Berechnung falsch ist.
Es handelt sich bei meiner Quelle um einen angesehen TVöD-Kommentar, der diese Auslegung empfiehlt.
Hintergrund ist hier, ganz grob, dass die BAG-Entscheidung und die EU-Entscheidungen nicht zusammen passen.
Aus meiner Sicht macht diese Empfehlung auch Sinn. Ansonsten würde man bei einer Reduzierung der Arbeitstage "Abschnitte" bilden und bei einer Erhöhung den Resturlaub hochrechnen. Das ist nicht einheitlich und nicht sinnvoll.
Rechtlich lässt es sich aber natürlich trotzdem interpretieren, da der BAG anscheinend so urteilt, da die EU-Entscheidung sich auf den Urlaub nach Urlaubsgesetz bezieht, während das BAG zu tariflichen Urlaub entschieden hat.
Wenn man jetzt, wie hier häufig empfohlen, erst einmal den AG verklagen möchte, kann man solche Sachverhalte eventuell auch beim Bundesverfassungsgericht oder EU-Gerichtshof ausfechten.
Wenn überhaupt wäre hier meine Empfehlung, erst einmal ein Schreiben aufzusetzen, dass laut BAG die Urlaubsberechnung anders erfolgen müsste. Und dann mal abwarten, was der AG macht.
Und erst dann würde ich überlegen, ob ich tatsächlich eine Klage einreiche. Immer mit dem Risiko, dass so etwas auch nach hinten losgehen kann.
Aber aus meiner Sicht liegt das Kernproblem auch gar nicht beim Urlaub, sondern ist nur ein Nebenkriegsschauplatz. Es geht doch ursächlich um den neuen Dienstplan.