Autor Thema: Urlaubsberechnung nicht korrekt?  (Read 6599 times)

veeam

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #30 am: 09.12.2020 09:50 »
wenn von 16 auf 20 Urlaubstage erhöht wurde (eigentlich 18, aber zwei bereits genommen) sind nach neuer Berechnung für das restliche Jahr 4 Urlaubstage dazugekommen. Der Rechenweg in eurer Personalstelle sollte so ausgesehen haben:

3 Tage Woche
18 Tage pro Jahr
ergibt quasi alle zwei Monate 3 Tage Urlaub
insgesamt 6 Wochen Erholungsurlaub

5 Tage Woche
30 Tage Pro Jahr
ergibt quasi alle zwei Monate 5 Tage Urlaub
insgesamt 6 Wochen Erholungsurlaub

Monate Januar bis August (8-Monate) ergeben bei einer 3 Tage Woche 12 Urlaubstage
Monate September bis Dezember (4-Monate) ergeben bei einer 5 Tage Woche 10 Urlaubstage

Macht 22 Urlaubstage, bzw. 20 noch planbare Tage, da zwei bereits genommen wurden.

Theoretisch hätte sie mit den 12 Tagen von Januar bis August bereits 4 Wochen nehmen können und mit den dann nun verbleibenden 10 Tagen nochmal 2 Wochen.
Sie hätte auch mit den 18 Urlaubstagen schon ihre 6 Wochen nehmen können und hätte nun 4 Tage dazubekommen. Also fast 7 Wochen Jahresurlaub. Das sie in 8 Monaten nur zwei Tage Urlaub hatte und nun mit 20 Resttagen nur noch 4 Wochen verplanen kann, ist doof gelaufen.

Das wäre wenigstens meine Erklärung, wie die Personalabteilung auf diese Zahlen bei euch kommt.



Spid

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #31 am: 09.12.2020 10:04 »
Ob irgendetwas theoretisch hätte genommen werden können, ist ja dahingehend unbeachtlich.

veeam

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #32 am: 09.12.2020 10:22 »
Da hast Du recht, ich hatte dahingehend nur versucht dem TE den Berechnungsweg seiner Dienststelle darzustellen und warum die ihren Berechnungsfehler (mit der unten geführten Begründung) nicht eingestehen wollen. Das sich das Ergebnis im Wiederspruch zum geltenden Recht stellt, ist bislang ausführlich genug dargestellt worden.

stefan77

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #33 am: 10.12.2020 15:11 »
Aus meiner Sicht ist es nicht so eindeutig, dass die Urlaubsberechnung falsch ist.

Ich möchte jetzt nicht einen Kommentar kopieren, weil ich nicht weiß, ob es erlaubt ist.
Aber in diesem TVöD Kommentar steht, dass empfohlen wird den Urlaub anteilig in Abschnitten zu berechnen.

Das bedeutet dann tatsächlich:
30 Urlaubstage / 5 * 3 / 12 * 8 = 12 Tage
30 Urlaubstage / 12 * 4 = 10 Tage
Sind insgesamt 22 Tage Anspruch.

Aus meiner Sicht ist die Berechnung korrekt.

veeam

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #34 am: 10.12.2020 16:18 »
Das ist nichts anderes als ich oben dargestellt habe und ändert leider auch nichts daran, dass die Berechnung falsch ist.

stefan77

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #35 am: 11.12.2020 09:40 »
Das ist nichts anderes als ich oben dargestellt habe und ändert leider auch nichts daran, dass die Berechnung falsch ist.

Es handelt sich bei meiner Quelle um einen angesehen TVöD-Kommentar, der diese Auslegung empfiehlt.
Hintergrund ist hier, ganz grob, dass die BAG-Entscheidung und die EU-Entscheidungen nicht zusammen passen.

Aus meiner Sicht macht diese Empfehlung auch Sinn. Ansonsten würde man bei einer Reduzierung der Arbeitstage "Abschnitte" bilden und bei einer Erhöhung den Resturlaub hochrechnen. Das ist nicht einheitlich und nicht sinnvoll.
Rechtlich lässt es sich aber natürlich trotzdem interpretieren, da der BAG anscheinend so urteilt, da die EU-Entscheidung sich auf den Urlaub nach Urlaubsgesetz bezieht, während das BAG zu tariflichen Urlaub entschieden hat.

Wenn man jetzt, wie hier häufig empfohlen, erst einmal den AG verklagen möchte, kann man solche Sachverhalte eventuell auch beim Bundesverfassungsgericht oder EU-Gerichtshof ausfechten.

Wenn überhaupt wäre hier meine Empfehlung, erst einmal ein Schreiben aufzusetzen, dass laut BAG die Urlaubsberechnung anders erfolgen müsste. Und dann mal abwarten, was der AG macht.

Und erst dann würde ich überlegen, ob ich tatsächlich eine Klage einreiche. Immer mit dem Risiko, dass so etwas auch nach hinten losgehen kann.


Aber aus meiner Sicht liegt das Kernproblem auch gar nicht beim Urlaub, sondern ist nur ein Nebenkriegsschauplatz. Es geht doch ursächlich um den neuen Dienstplan.

Spid

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Antw:Urlaubsberechnung nicht korrekt?
« Antwort #36 am: 11.12.2020 09:45 »
Die einzige durchgehende Linie in den BAG-Entscheidungen ist halt: der Urlaubsanspruch in Wochen bleibt erhalten, sofern das nicht der EU-Rechtsprechung widerspricht - und das tut es gerade im Sachverhalt nicht, weshalb der Urlaub so umzurechnen ist, daß ein Gesamtanspruch von 6 Wochen im Urlaubsjahr realisiert wird.