Autor Thema: Mutterschaftsgeld  (Read 3770 times)

Paula2020

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Mutterschaftsgeld
« am: 01.12.2020 13:50 »
Hallo,
Ich habe mal eine Frage zum Mutterschaftsgeld.
Mein Mutterschaftsgeld müsste meiner Meinung nach eigentlich die Höhe meines bisherigen Nettolohns haben.
Tatsächlich bekomme ich aber 260€ weniger.
Begründung : Eingruppiert bin ich in Entgeltgruppe 7 , meine bisherige Stelle entspricht 9a und ich habe eine persönliche Zulage bekommen.
Nun sagt mein Arbeitgeber, dass mir die Zulage nicht mehr zusteht, ab Beginn Mutterschutz.
Sehe ich eigentlich anders, da ich im Mutterschutz ja nicht schlechter gestellt werden darf, dort also fiktiv sitze bis Ende Mutterschutz. Außerdem selbst wenn es so sein sollte, dürfte es doch keine Auswirkung auf mein Mutterschaftsgeld haben, da sich dieses doch aus den letzten 3 Nettoeinkommen vor dem Mutterschutz berechnet, also selbst wenn man mir die Zulage ab Beginn streicht, dürfte das doch keinerlei Auswirkungen haben oder sehe ich das falsch ?

Spid

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #1 am: 01.12.2020 14:24 »
Mutterschaftsgeld ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Paula2020

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #2 am: 01.12.2020 14:27 »
?

Spid

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #3 am: 01.12.2020 14:30 »
Du nahmst offenkundig  an, es gebe eine tarifliche Regelung zum Mutterschaftsgeld, denn ansonsten hättest Du dies nicht in diesem eindeutig bezeichneten Unterforum gepostet. Ich habe diesen Irrtum aufgeklärt.

Paula2020

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #4 am: 01.12.2020 14:37 »
Das Mutterschaftsgeld ist im Mutterschutzgesetz geregelt, ist mir klar. Aber mein Arbeitgeber kürzt es unter Berufung auf die Zulage, die mir nach 14 TVÖD gezahlt wird, daher denke ich schon, dass ich hier eigentlich richtig bin.

Spid

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #5 am: 01.12.2020 15:07 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Paula2020

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #6 am: 01.12.2020 15:17 »
Nee, aber mein Arbeitgeber kürzt mir das ja auch nicht unter Berufung aufs Mutterschutzgesetz sonder unter Berufung auf 14 TVÖD... es geht um den Abzug der mir gewährten Zulage.

EiTee

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #7 am: 01.12.2020 15:20 »
Du solltest deine Frage umformulieren. Ob die Streichung der Zulage gerechtfertigt ist o.ä. und nicht auf das Mutterschafftsgeld abzielen.

Paula2020

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #8 am: 01.12.2020 15:25 »
Wenn Jemand den Beitrag liest und sich damit auskennt oder schon Ähnliches erlebt hat und mir helfen kann, bzw. Eine Antwort geben kann, der wird sich sicherlich nicht an der Formulierung der Frage hier stören. Das es aufgrund der Zulage zu der Kürzung kam, ist dem Text zu entnehmen.
Ich finde es ein bisschen überflüssig hier über die Formulierung diskutieren zu müssen, da das Problem oben ja beschrieben ist, wenn du mir da nicht helfen kannst ist doch okay, dann kommentier doch einfach nicht und ignorier meinen Beitrag.
Das hilft mir so nicht weiter, vielen Dank.

Spid

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #9 am: 01.12.2020 15:32 »
Ob Dir mit etwas geholfen ist, ist doch völlig unbeachtlich. Wenn Du nicht über Formulierungen streiten möchtest, solltest Du es lassen. Der Umstand, daß die tarifliche Zulage entfällt, was zutreffend ist, berührt das Mutterschaftsgeld nicht - was aber mit tariflichen Regelungen in keinerlei Bezug steht.

Paula2020

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #10 am: 01.12.2020 15:54 »
Laut meinem Arbeitgeber berührt es das Mutterschaftsgeld aber...

Isie

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #11 am: 01.12.2020 16:06 »
Meinst du das Mutterschaftsgeld oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Der Zuschuss wird in Höhe des Nettoentgelts i. S. des § 20 MuschG abzüglich Mutterschaftsgeld gezahlt. Änderungen des Entgeltes sind nach Maßgabe der Durchführungshinweise zu berücksichtigen. Die Durchführungshinweise beziehen sich allerdings noch auf eine ältere Fassung des MuschG, so dass du bei den Hinweisen zu § 14 schauen musst.

Paula2020

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #12 am: 01.12.2020 16:20 »
Ja der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, die Krankenkasse zahlt ja maximal 13€ pro Tag.
Und durch die Abzüge von meinem Arbeitgeber dabei komme ich nun nicht mehr auf mein Nettogehalt.

Isie

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #13 am: 01.12.2020 16:32 »
Lass dir die Rechtsgrundlage für die Kürzung nennen. § 14 TVöD ist es jedenfalls nicht.

Paula2020

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Antw:Mutterschaftsgeld
« Antwort #14 am: 01.12.2020 16:36 »
Wollte ich. So richtig haben sie da keine die sie mir nennen konnten. Sind halt der Meinung die Zulage nach 14 würde mir dabei halt nicht mehr zustehen.
Ich habe meine Sichtweise angegeben und nun will mein Arbeitgeber das an den KAV zur Prüfung geben.