Die Durchführungshinweise wurden zwar noch nicht an die Neufassung des MuschG angepasst, aber sie enthalten ausführliche Regelungen. Frage also am besten nach, welche Regelung aus den Durchführungshinweisen angewandt wurde. Falls sich dort eine einschlägige Regelung findet, was ich für unwahrscheinlich halte, heißt das allerdings nicht unbedingt, dass die Entscheidung vor Gericht Bestand hätte.