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Elternzeit

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Texter:
Schließt Du dann mit deinen AN einen schriftlichen Änderungsvertrag ab oder antwortest lediglich auf den Antrag?

Spid:
Wir schließen jedes Mal einen Vertrag, das TzBfG schreibt schließlich eine Vereinbarung vor und legt lediglich Folgen fest, wenn man zu keiner kommt. Schließlich ersetzt die Vereinbarung auch in allen Fällen, in denen eine zustande kommt, eine Ablehnung des AN-Wunsches.

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