Autor Thema: Elternzeit  (Read 1919 times)

dersperr

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Elternzeit
« am: 01.12.2020 17:05 »
Guten Tag,

ist es eigentlich notwendig, dass man einen Vertrag akzeptieren/unterschreiben muss, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, oder ob theoretisch auch eine Vereinbarung zum bisherigen Vertrag ausreicht?

Vielen Dank im Voraus!

Texter

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Antw:Elternzeit
« Antwort #1 am: 01.12.2020 17:19 »
Es reicht ein Antrag, den der Arbeitgeber nicht aus dringende betrieblichen Gründen ablehnt

In der Praxis habe ich aber auch erlebt, dass der AG einen Änderungsvertrag vorlegt.
Unterschreiben muss man den aber nicht.

Spid

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Antw:Elternzeit
« Antwort #2 am: 01.12.2020 17:26 »
Das ist unzutreffend. Dringende betriebliche Gründe spielen nur eine Rolle bei einem Teilzeitbegehren, das sich auf §11 TVÖD stützt. Bei diesem tritt die behauptete Rechtsfolge einer unterbliebenen Ablehnung nicht ein - anders als bei einem Teilzeitbegehren nach §8 oder §9a TzBfG, welches jedoch aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann.

Texter

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Antw:Elternzeit
« Antwort #3 am: 01.12.2020 22:13 »
Handelt es sich bei Fällen des § 11 TVöD immer um ein Vertragsänderung?

Spid

  • Gast
Antw:Elternzeit
« Antwort #4 am: 01.12.2020 22:15 »
Ja. In den Fällen des §8 und §9b TzBfG aber auch.

Texter

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Antw:Elternzeit
« Antwort #5 am: 02.12.2020 08:47 »
Schließt Du dann mit deinen AN einen schriftlichen Änderungsvertrag ab oder antwortest lediglich auf den Antrag?

Spid

  • Gast
Antw:Elternzeit
« Antwort #6 am: 02.12.2020 09:07 »
Wir schließen jedes Mal einen Vertrag, das TzBfG schreibt schließlich eine Vereinbarung vor und legt lediglich Folgen fest, wenn man zu keiner kommt. Schließlich ersetzt die Vereinbarung auch in allen Fällen, in denen eine zustande kommt, eine Ablehnung des AN-Wunsches.