Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung

<< < (2/3) > >>

Valrak:
Ach Spid, so sehr wie ich Deine Fachkenntnis auch schätze - Deine Antworten sind manchmal einfach nicht Zielgruppen-gerecht.

Ja, es gibt keine E9 mehr, sondern nur noch E9a und E9b. Mit Deiner Aussage: "Es gibt keine EG9." kann ein TV-L-Beschäftigter, der nicht im Bereich Personal arbeitet, aber einfach mal so gar nix anfangen.

Die Frage hier war, warum es diese Differenz im Prozentsatz der Jahressonderzahlung zwischen E8 und E9 gibt.

Das möcht ich jetzt beantworten - E6 bis einschließlich E8 sind traditionell dem Mittleren Dienst zugeordnet, welcher eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordert. Ab E9 beginnt der gehobene Dienst, welcher mindestens ein FH-Studium erfordert. Die Tarifparteien haben entschieden, dass die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) je nach Qualifikations-Niveau unterschiedlich vergeben wird. Dadurch haben die, welche das ganze Jahr über monatlich ein höheres Entgelt erhalten, ein prozentual geringeres Weihnachtsgeld.

Noch schlimmer wird es dann an der Schwelle zu Höheren Dienst (E13), wenn dann statt rund 75% nur noch rund 47% als Weihnachtsgeld gezahlt werden.

Spid:
Die Frage ist abschließend bereits durch mich beantwortet worden, denn angesichts der Nichtexistenz der E9 sind weitere Ausführungen obsolet. Meine Aussage ist zudem so simpel, daß sie jeder versteht, der der deutschen Sprache in Grundzügen mächtig ist - und zudem auch völlig korrekt, im Gegensatz zu Behauptungen, es gäbe bei TB Beamtengedöns wie den mittleren oder den gehobenen Dienst. Ebenso unzutreffend ist die Behauptung zum Qualifikationsniveau, denn die E9a baut grundsätzlich auf demselben Qualifikationsniveau auf wie die E5: gFk oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, die E12 baut auf grundsätzlich demselben Qualifikationsniveau auf wie die E9b: guFk+sL oder Hochschulbildung und die E13 baut auf grundsätzlich demselben Qualifikationsniveau auf wie E14 und E15: wissenschaftliche Hochschulbildung. Die Grenzen verlaufen jedoch zwischen E8 und E9a, E11 und E12 sowie E13 und E14.

BStromberg:

--- Zitat von: yellow am 02.12.2020 18:03 ---... kann mit jmd.dagen warum es im TV-L so eine große Abweichung bei der Jahressonderzahlung zwischen EG8 und EG9 gibt? Ich frage mich mit welcher Begründung. Das ist ja doch keine Kleinigkeit: alt:90%, nach Höhergruppierung 75%.

--- End quote ---

An irgendeiner Stelle haben die Tarifvertragsparteien eine gestufte Unterscheidung vorgenommen. Im Prinzip ein tatbestandliches "alles oder nichts Merkmal". Die Prozentwerte als solches basieren meist auf Kuhhandel und Kostenschätzungen i.R.d. Tarifverhandlungen. Am Ende kommt dann halt so ein Ergebnis raus.

Rührt auch daher, dass es für die Praxis (insb. für die bezügeabrechnenden Stellen) ja auch noch irgendwie praktikabel zu handhaben sein muss.
   

yellow:
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ganz konkret ging es in meinem Fall um eine Höhergruppierung von der E 8 Stufe 3 in E 9a (neu: Stufe 3), da ich ohne Höhergruppierung in E 8 Stufe 4 gerutscht wäre. Die Begrifflichkeiten und div. Abkürzungen sind tatsächlich nicht immer so einfach, wenn man selbst keine Verwaltungsausbildung genossen hat oder im Personalbereich gearbeitet hat.  Ich dachte, der Unterschied zwischen der E 9a und E9b läge tatsächlich im "Ende" mittlerer Dienst und "Anfang gehobener Dienst". Ein Studium habe ich nicht absolviert.

yellow:
Wird eigentlich der Garantiebetrag, den ich nun aufgrund der Höhergruppierung erhalte, in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung eingerechnet?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version