Autor Thema: Kann interner Wechsel verhindert oder verzögert werden?  (Read 2384 times)

Matthias66

  • Gast
Hallo,

ich gehöre dem TVÖD-VKA an und arbeite bei einer großen Kommune in der Verwaltung.
Ich habe mich erfolgreich intern auf eine Stelle in einem anderen Dezernat beworben. Die Wechselfrist beträgt grundsätzlich 3 Monate ab Zustimmung des PRs, das wäre in meinem Fall der 01.03.2021. Nun möchte mich mein jetziges Amt nicht gehen lassen, frühestens erst im Frühjahr 2022.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein neues Amt die vakante Stelle solange für mich freihalten kann. Aber auch falls das möglich wäre, möchte ich nicht weiter über den 01.03.2021 hinaus meine Stelle weiter ausführen.

Beide Stellen sind EG 9b.

Wie stehen meine Chancen, dass ich die neue Stelle zum 01.03.2021 antreten kann?

Danke und Gruß
Matthias

Spid

  • Gast
Für was?

Matthias66

  • Gast
Dass ich die neue Stelle zum 01.03.2021 antreten kann  :)

Spid

  • Gast
Wer soll das in Unkenntnis des AG beurteilen? Das wäre ja schon bei Kenntnis des AG Rumraterei, sofern der Antwortende nicht in den Prozeß beim AG eingebunden ist. Es ist auch kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Matthias66

  • Gast
Dass es kein tariflicher Regelungsgegenstand ist und dass eine etwaige Antwort auf meine Frage nicht mehr als eine "Rumraterei" sein würde, ist für mich dann ja auch schon eine Antwort auf meine Ausgangsfrage.

Kaiser80

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Da gebührt dir jedenfalls ein Lob für die Erkenntnis