Hallo,
ich bin unbefristet in E9a im IT-Berich beschäftigt. Nun habe ich mich auf eine auf 4 Jahre befristete "bis E11 Stelle" bei einem anderen Arbeitgeber beworben und wünsche mir, dass ich eine Abordnung mit höherwertiger Tätigkeit bekomme. Mein aktueller Vorgesetzter würde dem zustimmen. Ich habe keinen Hochschulabschluss aber hoffe, dass ab 01.01.2021 E10 Fallgruppe 2 möglich wäre. Natürlich möchte ich mein unbefristetes Arbeitsverhältnis behalten und ggf. nach den 4 Jahren zurück auf die alte Stelle in E9a gehen.
Beim Thema Abordnung habe ich bisher nur gefunden, dass dies "unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses" möglich ist.
Geht das nicht aber auch in Verbindung mit einer befristeten Höhergruppierung aufgrund höherwertiger Tätigkeit?
Oder kennt ihr einen "kniff", ob man in so einem Fall das unbefristete Arbeitsverhältnis einfach mal eben 4 Jahr pausieren kann?
Ich freue mich über jede Antwort.
Danke im Voraus