Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitsplatzbeschreibung im Zusammenhang mit der Eingruppierung
Spid:
Die Größe der Anlage ist für die Frage, ob eine Ingenieurstätigkeit vorläge, unbeachtlich. Ob 40.000 oder 4.000.000 Menschen versorgt/entsorgt werden, ist kein Kriterium, ob einingenieursmäßiger Zuschnitt vorläge, Maßstab sind vielmehr die die Kriterien des BAG für Technische Beschäftigte, u.a. festgelegt im Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82.
JahrhundertwerkTVÖD:
Ein typisches Jein.
Die Größe der Anlage definiert auch einen geforderten Ausbaustandard und eine entsprechende Technik, welche kleinere Anlagen nicht haben müssen.
Die aufwendigere Technik und der schwierigere Reinigungsprozess, sowie zusätzliche Forderungen wie P-Elimination, benötigen auch Personal mit entsprechenden Kenntnissen und Verantwortungen.
Die Anforderungen an Kläranlagen und deren Reinigungsleistungen ist u.a. auch abhängig von der Ausbaugröße. Somit gibt die Größe der Anlage indirekt auch vor ob eine Ingenieurstätigkeit erforderlich ist.
Spid:
Verantwortung ist für die Unterscheidung von Meister- und Ingenieurstätigkeiten ebenso unbeachtlich wie der geforderte Ausbaustandard, aufwendigere Technik, zusätzliche Forderungen an die Anlage oder die Kenntnisse des übrigen Personals.
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