Autor Thema: Frage: Budgetierung / Haushaltrecht  (Read 1591 times)

Unwissenheit

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Frage: Budgetierung / Haushaltrecht
« am: 02.12.2020 09:31 »
Moin Zusammen,

ich bin fachfremd und habe einige Fragen zum Thema zum Budgetierung / Haushaltsrecht, vielleicht könnt ihr mir helfen:

- Eine Verwaltungseinheit erhält ein Budget, kann die Verwaltungseinheit dieses Budget einfach überschreiten? Welche Mechanismen würden dann greifen?   

- Hat es Einfluss auf die Budgetierung, wenn man mehrere Jahre hintereinander einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet? 

Danke & Gruß

FGL

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Antw:Frage: Budgetierung / Haushaltrecht
« Antwort #1 am: 02.12.2020 11:20 »
- Eine Verwaltungseinheit erhält ein Budget, kann die Verwaltungseinheit dieses Budget einfach überschreiten? Welche Mechanismen würden dann greifen?
Wenn das Budget erschöpft ist, dann ist das Budget erschöpft. Sollten dennoch weitere Auszahlen erforderlich sein, wären diese als sogenannte überplanmäßige Ausgabe zu legitimieren. Das heißt, es müssen weitere Mittel bereitgestellt werden. Bei den Kommunen trifft diese Entscheidung das Selbstverwaltungsorgan wie Stadtrat, Kreistag usw. Wenn es noch zu lange bis zu dessen nächster Sitzung dauert und die Auszahlung keine Aufschub duldet, kann der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister, Landrat...) eine sogenannte Eilentscheidung treffen.   

- Hat es Einfluss auf die Budgetierung, wenn man mehrere Jahre hintereinander einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet?
Wenn die Verwaltungseinheit mehrere Jahre hintereinander einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet? Oder die Körperschaft als solche?

Unwissenheit

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Antw:Frage: Budgetierung / Haushaltrecht
« Antwort #2 am: 02.12.2020 13:28 »
- Eine Verwaltungseinheit erhält ein Budget, kann die Verwaltungseinheit dieses Budget einfach überschreiten? Welche Mechanismen würden dann greifen?
Wenn das Budget erschöpft ist, dann ist das Budget erschöpft. Sollten dennoch weitere Auszahlen erforderlich sein, wären diese als sogenannte überplanmäßige Ausgabe zu legitimieren. Das heißt, es müssen weitere Mittel bereitgestellt werden. Bei den Kommunen trifft diese Entscheidung das Selbstverwaltungsorgan wie Stadtrat, Kreistag usw. Wenn es noch zu lange bis zu dessen nächster Sitzung dauert und die Auszahlung keine Aufschub duldet, kann der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister, Landrat...) eine sogenannte Eilentscheidung treffen.   


Vielen Dank, die andere Fragestellung hat sich erledigt.

Gruß

Chrille1507

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Antw:Frage: Budgetierung / Haushaltrecht
« Antwort #3 am: 02.12.2020 13:36 »
- Eine Verwaltungseinheit erhält ein Budget, kann die Verwaltungseinheit dieses Budget einfach überschreiten? Welche Mechanismen würden dann greifen?   

- Hat es Einfluss auf die Budgetierung, wenn man mehrere Jahre hintereinander einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet? 

In Berlin wird das Telefon in die Hand genommen und in München, Stuttgart oder Wiesbaden angerufen.
Funktioniert recht erfolgreich jedes Jahr.