Einen guten Morgen wünsche ich.
Ich bin Heilerziehungspfleger, in SuE Tabelle in S8b eingeordnet und hier in Erfahrungsstufe 4. Ich dachte, mein Nachtzuschlag von 20% bezieht sich auf mein Tabellenentgelt, also erhöht sich entsprechend meiner Erfahrungsstufe? Ich habe Abend festgestellt, dass ich den gleichen Betrag (264€) für 66 Nachtarbeitsstunden erhalten habe, als mein Kollege in 8b Erfahrungsstufe 2. Der Unterschied besteht darin, dass er Vollzeit (38,5) und und ich 23 Wochenstunden arbeite, aber dies dürfte ja bei der Berechnung keine Rolle spielen, oder? Beide haben wir letzten Monat 66 Nachtstunden gearbeitet und auf den Cent den gleichen Betrag bekommen.
Kann das so stimmen?
Liebe Grüße
Thomas