Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zeitanteile Tätigkeitsbeschreibung
BStromberg:
--- Zitat von: Kat am 03.12.2020 07:37 ---Nicht tatsächlcih wahrgenommen sondern wirksam dauerhaft übertragen. Nur das ist ausschlaggebend, nicht was man tatsächlcih macht.
Sollte sich aber m. E. in der Tätigkeitsbeschreibung so wiederspiegeln, oder?
--- End quote ---
In einer Dienstverteilung bzw. einer entsprechenden Organisationsentscheidung des Arbeitgebers (nach objektiven/messbaren Kriterien) festgelegt/bestimmt.
Im Zweifel (das hat Spid ja detailliert ausgeführt) wird sich das Arbeitsgericht im Falle einer Eingruppierungsfeststellungsklage genau diese Dinge vorlegen/zeigen lassen, um zu einer Entscheidung in die eine oder andere Richtung zu kommen.
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