Autor Thema: Überleitung EG 9 klein Fallgruppe 1 auf 9a ab 2019 und 9b ab 2020 mit Zulage  (Read 2386 times)

Zimmer

  • Gast
Es gab eine lange Diskussion zwischen den Experten in diesem Forum über dieses Thema. Eine Einigung darüber, ob man die Zulage behält oder nicht, wenn man die EG 9b ab 2020 bekommt, ist mir nicht bekannt.
In der Durchführungshinweise auf Seite 6 ist zu finden, dass man die Zulage und der Garantiebetrag bekommt und auch in der Tabelle von der Fachgewerkschaft.

Nun behält man die Zulage oder nicht?

https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/Garantiebetraege_-_Stand_18.11.2019.pdf

https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Gruß

Spid

  • Gast
Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich. Ob man etwas tatsächlich bekommt, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Tarfiliche Regelungen begründen lediglich Ansprüche.

Zimmer

  • Gast
Danke für die Antwort.

carlos1977

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  • Beiträge: 98
Es gab eine lange Diskussion zwischen den Experten in diesem Forum über dieses Thema. Eine Einigung darüber, ob man die Zulage behält oder nicht, wenn man die EG 9b ab 2020 bekommt, ist mir nicht bekannt.
In der Durchführungshinweise auf Seite 6 ist zu finden, dass man die Zulage und der Garantiebetrag bekommt und auch in der Tabelle von der Fachgewerkschaft.
Nun behält man die Zulage oder nicht?
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/Garantiebetraege_-_Stand_18.11.2019.pdf
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf
Gruß
bei uns wurde die Höhergruppierung genauso umgesetzt wie es in den Durchführungshinweisen (Beispiel 9) beschreiben wird. Die Tabelle im zweiten Link passt so.
Die Zulage ist geblieben wurde aber umbenannt!