Autor Thema: Masternote wichtig?  (Read 8245 times)

KW49

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Masternote wichtig?
« am: 03.12.2020 08:50 »
Hallo zusammen,

ich arbeite Momentan in einem Unternehmen, das nach TVöD-Bund bezahlt, wäre aber auch nicht abgeneigt, in eine andere Sparte des öffentlichen Dienstes zu wechseln. Ich habe einen Bachelorabschluss, bin also im gehobenen Dienst tätig, möchte aber langfristig in den höheren Dienst (bzw EG13). Dafür ist ein Master notwendig, den ich berufsbegleitend absolvieren will. Jetzt stellt sich mir die Frage, wo ich diesen machen will. Zur Auswahl stehen die FernUni Hagen mit dem Master Wirtschaftswissenschaften oder die verschiedenen BWL Master an privaten Unis. Grundsätzlich tendiere ich eher zur FernUni, da ich den Bachelor auch schon an einer als anspruchsvoll angesehenen Universität absolviert habe, mir den Master also zutraue und auch das Geld natürlich ein Faktor ist.
Nun habe ich allerdings in einem Forum gelesen, dass für den höheren Dienst ein Abschluss mit einer Note von mindestens 2,5 erforderlich ist, konnte allerdings keine Rechtsgrundlage dafür finden. Da die FernUni relativ schlechte Notendurchschnitte hat, möchte ich ungern Jahre umsonst studieren.
Weiß jemand, ob diese Regel tatsächlich gilt und hätte vielleicht auch eine Quelle? Oder persönliche Erfahrungen mit berufsbegleitenden Studiengängen und deren Anerkennung?

Vielen Dank?

Lars73

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #1 am: 03.12.2020 08:54 »
Es gibt teilweise Ausschreibungen wo ein überdurchschnittlicher Abschluss verlangt wird. Hängt also immer vom Einzelfall ab was zwingend  gefordert ist und was man sonst noch so in die Auswahl einfließt (Berufserfahrung, Passfähigkeit für die ausgeschriebene Stelle.)

Spid

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #2 am: 03.12.2020 08:59 »
Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.

2strong

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #3 am: 03.12.2020 11:57 »
Eine allgemeingültige Regel gibt es hierzu nicht und oftmals variieren Anforderungen in Abhängigkeit von der gesuchten Fakultät. Mir sind aber tatsächlich zahlreiche Bundesbehörden bekannt, die im Bereich der Wirtschaftswissenschaften mindestens die Abschlussnote "gut" verlangen. Das entspricht in vielen Fällen einem Notenschnitt von 2,5 oder besser.

Unbrot

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #4 am: 10.12.2020 18:00 »
Für eine Stelle in EG13 ist, je nach Tätigkeit, nicht mal ein Master erforderlich.
Habe selbst "nur" einen Bachelorabschluss, eine EG13-Stelle und werde wohl demnächst eine EG15 Stelle erhalten

bactho

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #5 am: 10.12.2020 18:16 »
Für eine Stelle in EG13 ist, je nach Tätigkeit, nicht mal ein Master erforderlich.
Habe selbst "nur" einen Bachelorabschluss, eine EG13-Stelle und werde wohl demnächst eine EG15 Stelle erhalten

Das ist so nicht ganz richtig. Für Tätigkeiten die nach Teil I der Entgeltordnung des Bundes bewertet sind (EG 13 - EG 15), ist als subjektives Tätigkeitsmerkmal eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund) gefordert. Ein Bachelor reicht nicht aus.
Eine EG 13 als Bachelor ist nur als Ingenieur/in (Abschnitt 25) oder im IT-Bereich (Abschnitt 24) möglich.

Spid

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #6 am: 10.12.2020 18:54 »
Das ist schlicht unzutreffend.

WasDennNun

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #7 am: 11.12.2020 14:39 »
Für eine Stelle in EG13 ist, je nach Tätigkeit, nicht mal ein Master erforderlich.
Habe selbst "nur" einen Bachelorabschluss, eine EG13-Stelle und werde wohl demnächst eine EG15 Stelle erhalten

Das ist so nicht ganz richtig. Für Tätigkeiten die nach Teil I der Entgeltordnung des Bundes bewertet sind (EG 13 - EG 15), ist als subjektives Tätigkeitsmerkmal eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund) gefordert. Ein Bachelor reicht nicht aus.
Eine EG 13 als Bachelor ist nur als Ingenieur/in (Abschnitt 25) oder im IT-Bereich (Abschnitt 24) möglich.
BullShit!
es gibt immer den Weg über sonstiger Beschäftigter und den Weg eine EG14 Stelle mit nem Schulabbrecher zu besetzen und der erhält dann halt nur EG13!

Beides relativ selten aber schon erlebt.

bactho

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #8 am: 11.12.2020 18:00 »
Für eine Stelle in EG13 ist, je nach Tätigkeit, nicht mal ein Master erforderlich.
Habe selbst "nur" einen Bachelorabschluss, eine EG13-Stelle und werde wohl demnächst eine EG15 Stelle erhalten

Das ist so nicht ganz richtig. Für Tätigkeiten die nach Teil I der Entgeltordnung des Bundes bewertet sind (EG 13 - EG 15), ist als subjektives Tätigkeitsmerkmal eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund) gefordert. Ein Bachelor reicht nicht aus.
Eine EG 13 als Bachelor ist nur als Ingenieur/in (Abschnitt 25) oder im IT-Bereich (Abschnitt 24) möglich.
BullShit!
es gibt immer den Weg über sonstiger Beschäftigter und den Weg eine EG14 Stelle mit nem Schulabbrecher zu besetzen und der erhält dann halt nur EG13!

Beides relativ selten aber schon erlebt.

"Bullshit, der"   -  laut Duden: Unsinn; etwas Dummes, Ärgerliches, Abzulehnendes

Ihr 2 seid auch wohl die absoluten Forums-Helden  8) 8)

Natürlich gibt es die Möglichkeiten über die/den sonstigen Beschäftigten ein der Wertigkeit der Tätigkeit entsprechendes Entgelt zu erreichen. Wenn man die durch die Rechtsprechung definierten Voraussetzungen beachtet. Aber darum ging es in meinem obigen Beitrag gar nicht. Richtig lesen: Ab der EG 13 (Teil I) ist ein subjektives Merkmal gefordert, welches lautet: abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (alternativ sonstige Beschäftigte). Das ist ein Masterabschluss und kein Bachelor! In anderen Abschnitten (z.B. 24 oder 25) ist eine EG 13 mit Bachelor möglich, aber nicht im Teil I.

Spid

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #9 am: 11.12.2020 18:26 »
Ich lese in Deinem von mir kritisierten Beitrag nichts von „alternativ sonstige Beschäftigte“ - womit er unzutreffend bleibt. Auch die - nunmehr wiederholte - Behauptung, eine E13 mit Bachelor sei in Teil I nicht möglich, bleibt grundfalsch, weil es 1. den sonstigen Beschäftigten gibt und 2. sogar ausdrücklich in §12 TV EntgO Bund ein tarifliches Institut für den Fall des Nichterfüllens einer Voraussetzung in der Person gibt, durch das sich bei einer E14-Tätigkeit in Teil I eine E13 ergibt.

bebolus

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #10 am: 11.12.2020 18:33 »
Frage: Rechtsberatung

Spid

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #11 am: 11.12.2020 18:41 »
Das ist keine Frage.

bebolus

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #12 am: 11.12.2020 18:47 »
Das ist keine Frage.
Dann vielen Dank für die Antwort auf keine Frage. 😁
« Last Edit: 11.12.2020 18:56 von bebolus »

WasDennNun

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #13 am: 11.12.2020 23:04 »
Für eine Stelle in EG13 ist, je nach Tätigkeit, nicht mal ein Master erforderlich.
Habe selbst "nur" einen Bachelorabschluss, eine EG13-Stelle und werde wohl demnächst eine EG15 Stelle erhalten

Das ist so nicht ganz richtig. Für Tätigkeiten die nach Teil I der Entgeltordnung des Bundes bewertet sind (EG 13 - EG 15), ist als subjektives Tätigkeitsmerkmal eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund) gefordert. Ein Bachelor reicht nicht aus.
Eine EG 13 als Bachelor ist nur als Ingenieur/in (Abschnitt 25) oder im IT-Bereich (Abschnitt 24) möglich.
BullShit!
es gibt immer den Weg über sonstiger Beschäftigter und den Weg eine EG14 Stelle mit nem Schulabbrecher zu besetzen und der erhält dann halt nur EG13!

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Natürlich gibt es die Möglichkeiten über die/den sonstigen Beschäftigten ein der Wertigkeit der Tätigkeit entsprechendes Entgelt zu erreichen. Wenn man die durch die Rechtsprechung definierten Voraussetzungen beachtet. Aber darum ging es in meinem obigen Beitrag gar nicht. Richtig lesen: Ab der EG 13 (Teil I) ist ein subjektives Merkmal gefordert, welches lautet: abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (alternativ sonstige Beschäftigte). Das ist ein Masterabschluss und kein Bachelor! In anderen Abschnitten (z.B. 24 oder 25) ist eine EG 13 mit Bachelor möglich, aber nicht im Teil I.
Spid hat es netter Formuliert, aber ich will es mal anders Formulieren:

Eine EG13 Bezahlung ist nach geltendem Tarifrecht für jedermann ohne irgend einem Abschluss möglich.
Einzige Voraussetzung hierfür:
Die Übertragungen von auszuübenden Tätigkeiten die zu einer EG14 führen.
Sollte also der Arbeitgeber der Meinung sein, auf eine EG14 Stelle jemanden einzustellen und diesen diese Tätigkeiten übertragen und dieser jemand hat nicht die Voraussetzung in der Person (egal ob er einen Bsc, eine Ausbildung oder nüscht hat) dann ist dieser jemand in der EG13 eingruppiert.

Ergo: Die Aussage ein Bachelor reicht nicht aus, ist BullShit, weil: laut Duden: Unsinn; etwas Dummes, Ärgerliches, Abzulehnendes

Fazit:
Die Unbrot Aussage:
Für eine Stelle in EG13 ist, je nach Tätigkeit, nicht mal ein Master erforderlich.

Ist absolut korrekt und auch für Teil I der Entgeltordnung des Bundes gültig!!
Was du als nicht ganz richtig bezeichnet hast.

(und ja! Es ist recht selten, das der AG es macht, aber, wie schon geschrieben, habe ich es schon tarifkonform erlebt, im TV-L allerdings.)

Widergänger

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Antw:Masternote wichtig?
« Antwort #14 am: 15.12.2020 14:42 »
@KW49:

Die Abschlussnote ist sowohl für den Zugang zum Auswahlverfahren als auch in der Auslese relevant. Ein Arbeitgeber kann für sich bei entsprechender Bewerberlage natürlich jederzeit individuell festlegen, dass man nur mit einer Note <2,5 in ein Auswahlverfahren einbezogen wird. Gerade im juristischen Bereich findet man oft Mindestanforderungen. Je besser Deine Note desto besser dann aber auch im Wettbewerb.

Rein rechtlich kann man bis auf Ausnahmen (Bsp. Leitungsstelle im kulturellen Bereich) aber keinen Bewerber vorziehen, weil er einen "renommierteren" Abschluss hat. Master ist Master. In aller Regel wird noch nicht mal zwischen einem 4 semestrigen M.A. und einem sechssemestrigen M.Sc. unterschieden. Wichtig ist, dass der Studiengang Zugang zum höheren Dienst ermöglicht. Das steht in der Regel in der Akkreditierung des Studienganges.

Wenn die Einschätzung überhaupt möglich ist, tust Du also gut daran, Hochschule und Studiengang danach auszusuchen, wie einfach / gut der Abschluss wird, wieviel Aufwand man betreiben muss (Präsenz? Prüfungen? Anspruch?) und ggf. finanzielle Erwägungen.

Ich kenne berufsbegleitende Abschlüsse bei denen z.B. Beteiligung in Seminaren oder einfache Hausarbeiten als Prüfungsleistung anerkannt werden und andere, bei denen erwartet wird, dass Du wie ein Vollzeitstudent studierst und geprüft wirst. Den AG interessiert das aber hinterher nicht. Die schauen, ob Du die Anforderungen an die Qualifikation hast und wie gut Du am Ende im Verfahren abschneidest - eine Komponente kann bei beiden Beurteilungen die Abschlussnote sein. Ansonsten sind eher einschlägige Erfahrungen und möglichst gute Arbeitszeugnisse spannend - auch hier siehe Ausschreibung.