An der Frage ist überhaupt nichts speziell, sie ist völlig banal. Zwischen kennen und vor allem auswendig kennen einerseits und verstehen andererseits liegen offenkundig Welten. Die Kommentarstelle führt lediglich aus, in welchen Fällen Führung auf Probe überhaupt in Betracht kommt. Die Zulage erfolgt zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung im Wege einer Höhergruppierung ergäbe, siehe §31 Abs. 3 Satz 2 TVÖD. Es kommtmithin - wie mehrfach dargelegt - darauf an, ob die Führungstätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E15 erfüllt - ansonsten ist es sowohl mit der Zulage als auch der Höhergruppierung Essig.
OK, da kommt man der Sache näher. §31 Abs. 3 Satz 2 ist, nach meiner Lesart (und die mag ja falsch sein, deswegen bin ich hier), nur eine Rechenvorschrift, für die Höhe einer Zulage. - Zunächst unabhängig davon, ob die Tätigkeitsmerkmale für E15 dann später (nach Bewährung und dauerhafter Übertragung) erfüllt sind.
Vielleicht nochmal einfacher ausgedrückt:
Eine Führung auf Probe (und damit verbundene Zulage) kommt überhaupt erst in Betracht, wenn die neue Tätigkeit höher bewertet ist. Daher wäre als erstes zu prüfen, wie die neue Tätigkeit eingruppiert ist.
Erst wenn in deinem konkreten Fall die neue Tätigkeit nach E 15 bewertet ist, macht die Führung auf Probe überhaupt Sinn.
OK, wenn das so stimmt, ist die Sache klar...
Und EG15 wäre doch erst das hier:
3. Beschäftigte mit der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf
Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
oder eben:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
- erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt.
Beides würde ich persönlich spätestens nach Übernahme der Gruppenleitung, Verantwortlichkeit für Laborflächen und Übertragung von Unternehmerpflichten - zusätzlich zur bisherigen Leitung von Projekten - als erfüllt ansehen; aber da wird die Personalabteilung allein schon aufgrund des Gehaltsgefüges anderer Meinung sein.
OK. Dann die Zusatzfrage: Gibt es andere monetäre Möglichkeiten (einschlägige Zulagen, etc.) die die Übernahme der Führungstätigkeit honorieren könnten (NS: Stufe 6 habe ich schon ewig)? - Ansonsten wäre meine Motivation, diese im Rahmen des Direktionsrechts übernehmen zu müssen, "relativiert" (um es mal positiv auszudrücken)...