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Relevante Daten im Zeiterfassungssystem

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Organisator:

--- Zitat von: Egon12 am 03.12.2020 14:47 ---nicht zulässig, "abwesend" das wars

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auch nicht

WasDennNun:

--- Zitat von: Egon12 am 03.12.2020 14:47 ---nicht zulässig, "abwesend" das wars

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ist abwesend, das war. und am Folgetag kann es keiner mehr sehen.

Wdd3:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.12.2020 16:39 ---
--- Zitat von: Egon12 am 03.12.2020 14:47 ---nicht zulässig, "abwesend" das wars

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ist abwesend, das war. und am Folgetag kann es keiner mehr sehen.

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Noch nicht mal das, wie kann die Zeiterfassung frei zugänglich sein?

Egon12:

--- Zitat von: Organisator am 03.12.2020 14:48 ---
--- Zitat von: Egon12 am 03.12.2020 14:47 ---nicht zulässig, "abwesend" das wars

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auch nicht

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Das kann man so pauschal nicht sagen, es kommt drauf an wie allgemein der Teilnehmerkreis gehalten ist, ein Zeiterfassungssystem kann auch der Outlookabteilungskalender sein, in denen aus organisatorischen Gründen An- und Abwesenheit geführt werden.

Ansonsten gilt wie immer das Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist verboten außer eine Rechtsnorm regelt die Verarbeitung. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
Die Rechtsnorm muss dir im Zweifel, der Verantwortliche der Datenverarbeitung nennen, Verantwortlich ist der der über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, in der Regel der Behördenleiter.

Organisator:
Doch. Im System der Zeiterfassung, welches regelmäßig mit dem Personalrat im Rahmen einer Dienstvereinbarung gegegelt wird, kann es keinen Zugriff von Unberechtigten auf Daten von anderen Beschäftigten geben.

Der Outlook-Abteilungskalender, in dem man selber und selbstgesteuert Informationen über An- und Abwesenheiten einträgt ist sinnvoll, aber keine Zeiterfassung.

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