nicht zulässig, "abwesend" das wars
auch nicht
Das kann man so pauschal nicht sagen, es kommt drauf an wie allgemein der Teilnehmerkreis gehalten ist, ein Zeiterfassungssystem kann auch der Outlookabteilungskalender sein, in denen aus organisatorischen Gründen An- und Abwesenheit geführt werden.
Ansonsten gilt wie immer das Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist verboten außer eine Rechtsnorm regelt die Verarbeitung. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
Die Rechtsnorm muss dir im Zweifel, der Verantwortliche der Datenverarbeitung nennen, Verantwortlich ist der der über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, in der Regel der Behördenleiter.