Autor Thema: Eingruppierung / Stellenbewertung  (Read 3721 times)

Emma2020

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Eingruppierung / Stellenbewertung
« am: 03.12.2020 17:09 »
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und brauche Rat:
Ich bin seit 2016 im Einwohnermeldeamt beschäftigt und war bis 2019 in EG5 eingruppiert. Ich stellte dann in 2017 den Antrag auf Höhergruppierung, woraufhin ich im April 2019 nach erfolgter Stellenbewertung durch eine externe Firma in EG6 eingruppiert wurde (rückwirkend zum 01.01.2017) Mir wurden laut Stellenbewertung 16% selbständige Leistungen berücksichtigt, was natürlich für eine EG7 nicht reicht. Dazu sei aber gesagt, dass ich im Meldeamt die Verfahrensbetreuung (Benutzerverwaltung, Formularwesen, Systemanpassungen nach Updates und allgemeine Verfahrenseinstellungen) übernommen habe und diese "Administrativen Tätigkeiten" mir vor der Weiterleitung an die entsprechende Firma aus meiner Stellenbeschreibung mit 8% gelöscht wurden (ausder Personalabteilung). Diese 8% hätten mir die EG7 eingebracht. Ich habe daraufhin den Chef schriftlich darauf hingewiesen, dass dieser Punkt ohne Rücksprache gelöscht wurde, ich diese Tätigkeiten aber tatsächlich ausführe. Chef sah keine Unrichtigkeiten und hat es abgeschmettert. Daraufhin hatte ich irgendwie "keine Lust mehr" und beließ es bei der EG6.

Nun haben wir eine Softwareumstellung hinter uns und ich übernehme weiterhin die Verfahrensbetreuung, sogar noch umfangreicher als bisher. Mit der IT und dem Chef so abgesprochen, dass ich das übernehme, da ich als Anwender einfach das nötige Know How besitze, was zB in der IT nicht vorhanden ist (komplett neue Software).

Ich möchte nun, dass dieser Punkt in meine Stellenbewertung einfließt...logischerweise. Wie stelle ich das an? Welche Anträge kann ich stellen? Bzw. muss ich dieses überhaupt?

Wäre sehr dankbar für Tipps :-)

Viele Grüße

Organisator

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 03.12.2020 17:15 »
Ich möchte nun, dass dieser Punkt in meine Stellenbewertung einfließt...logischerweise. Wie stelle ich das an?

Indem du deinen Arbeitgeber überzeugst, dir diese Tätigkeit zu übertragen.

Spid

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 03.12.2020 17:20 »
Richtig. Mir erschließt sich nicht, warum jemand etwas tut, ohne daß es ihm vom AG aufgetragen wurde.

Organisator

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 03.12.2020 17:21 »
Ich tippe auf Unwissenheit darüber, wer Aufgaben übertragen und wer sie nur konkretisieren darf.

YourBunnyWrote

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 03.12.2020 17:30 »
Hallo, führ doch mal eine oder mehrere Wochen Buch darüber, wie lange du die einzelnen Arbeitsvorgänge in der Tätigkeitsdarstellung ausübst. Da bekommt man ja schon grob einen Eindruck ob der besagte AV mit den selbstständigen Tätigkeiten tatsächlich nur etwa 1/5 der Arbeitszeit beansprucht. Falls nicht, kannst du ja damit an den Vorgesetzten herantreten und um eine Anpassung der Zeitanteile und/oder eine Arbeitsplatzbesichtigung bitten.

Soweit in der Theorie. In der Praxis wäre es natürlich geschickter, wenn der Vorgesetzte einlenkt und den besagten AV auf 25% erhöht. Falls er sich weigert könntest du auf Konfrontationskurs gehen und diesen AV nur solange ausführen, die die Stunden (analog zu %) erreicht sind. Danach die Ausübung des AV einstellen. Ob das eine gute Idee ist, steht auf einem anderen Blatt.

Emma2020

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 03.12.2020 17:31 »
Versteh ich das richtig: Der Chef müsste mir die administrativen Tätigkeiten offiziell übertragen, damit sie in meine Bewertung einfließen? Muss das schriftlich geschehen? Es wurde halt immer so gehandhabt bei uns und natürlich übernehme ich die Aufgaben meiner Vorgänger dann 1 zu 1 und frage nicht explizit nach, ob eine offizielle Übertragung für bestimmte Aufgaben vorliegt. Das wurde jetzt über 4 Jahre so gebilligt, dass ich das mache, bzw. war es irgendwie klar...

Hätte der Chef dann nicht in dem Moment, wo diese Tätigkeit keine Berücksichtigung in der Bewertung fand anmerken müssen, dass dieses nicht meine Aufgabe ist und ich hätte im Gegenzug es dann einfach sein lassen? (Nur wer macht es denn dann?  ;))

Organisator

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 03.12.2020 17:37 »
Versteh ich das richtig: Der Chef müsste mir die administrativen Tätigkeiten offiziell übertragen, damit sie in meine Bewertung einfließen?

Nein. Es sei denn, "der Chef" ist berechtigt im Namen des Arbeitgebers Arbeitsverträge zu schließen. In deiner Schilderung sprachst du von der Personalabteilung, also gehe ich davon aus, dass diese die Arbeitsvertäge schließt.
Demnach müsste dir auch die Personalabteilung die Aufgaben und den passenden Zeitanteil übertragen. Das geschieht in der Regel schriftlich, bei dir wohl mit der Stellenbeschreibung.

Dein Chef hätte nicht anmerken müssen, was deine Aufgabe ist, bzw. was nicht deine Aufgabe ist. Deine Aufgaben sind abschließend in der Stellenbeschreibung aufgeführt. Was dort nicht drinsteht, darfst du nicht machen. Wer es dann macht liegt in der Organisationshoheit deines Arbeitgebers.

Sollte dein Chef feststellen, dass du bestimmte neue Aufgaben wahrnehmen sollst, liegt es an ihm, dir diese Aufgaben übertragen zu lassen.

kleri

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 03.12.2020 18:00 »
Unabhängig von der Verfahrensbetreuung stehen die 16 % sL vermutlich auf wackligen Beinen. Um welchen Arbeitsvorgang handelt es sich und wie konkret lässt sich dieser bemessen?

Organisator

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 03.12.2020 18:07 »
Wieso sollte das den Arbeitnehmer interessieren, wenn der AG doch der Meinung ist, dass 16 % sL vorhhanden sind?

Emma2020

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 03.12.2020 18:11 »
Die 16 % selbständige Leistungen setzen sich laut Stellenbewertung folgendermaßen zusammen:
5% Erweiterte Melderegisterauskünfte
5% Verwarn- und Bußgeldverfahren
6% Auskunftssperren


Spid

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 03.12.2020 18:13 »
Wieso sollte das den Arbeitnehmer interessieren, wenn der AG doch der Meinung ist, dass 16 % sL vorhhanden sind?
Ich gehe davon aus, daß @Kleri den zeitlichen Umfang und nicht die sL an sich meinte. Der AG ist jedoch für die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zuständig, er bestimmt im Rahmen seines Direktionsrechts was der AN in welchem Zeitumfang tut. Mithin kann er auch festlegen, daß ein bestimmter Arbeitsvorgang nur in einem bestimmten Umfang auszuüben ist. Was uns dann wieder dorthin bringt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115272.msg195996.html#msg195996

kleri

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 03.12.2020 18:13 »
Wieso sollte das den Arbeitnehmer interessieren, wenn der AG doch der Meinung ist, dass 16 % sL vorhhanden sind?

Der AG meint 16 %, vielleicht sind es auch 20 %?

Organisator

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #12 am: 03.12.2020 18:19 »
Das ist ja egal, wenn er nur 16 % Zeitanteil überträgt, sind auch nur 16 % Zeitanteil zu erledigen.

kleri

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Antw:Eingruppierung / Stellenbewertung
« Antwort #13 am: 03.12.2020 18:20 »
Wieso sollte das den Arbeitnehmer interessieren, wenn der AG doch der Meinung ist, dass 16 % sL vorhhanden sind?
(...) https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115272.msg195996.html#msg195996

Tolle Zusammenfassung.