Abend zusammen,
aktuell bin ich Angestellter bei einer Kommune. Aufgrund einer attraktiven Stelle bei einer Bundesbehörde (anderes Bundesland), werde ich mich zeitnah auf diese bewerben wollen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Behörde, wohin ich mich bewerbe, das Recht auf Einsicht in meine Personalakte u.ä. hat. Nicht das ich was dagegen hätte, jedoch möchte ich nicht zwingend, dass mein AG davon Wind bekommt. Wie läuft sowas grundsätzlich ab im öD?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Grüße